Vermietung einer Wohnung

20. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12304.08.2024 06:41:27
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermietung einer Wohnung

Bitte ich habe eine Wohnung gekauft 2018 und Selber gewohnt bis 2022. Ab 2023 habe Ich die Wohnung vermietet mit meiner Küche.
Ich gabe 2018 extra für den Bauträger 6000 Euro Sonderwünsche bezhalt ( el. Rolladen, besseres Badezimmer etc.). Die Küche auch.
Wie kann Ich die 6000 Euro Sonderwünsche und die Küche absetzten ? Ob es möglich oder nicht ?
VG




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 88x hilfreich)

Der Kaufpreis zzgl. der Kaufnebenkosten (Notar, Grunderwerbsteuer, Gemeinde, Gerichtskosten etc.) und der Kosten für die Sonderwünsche ist aufzuteilen in einen Anteil für das Grundstück und einen Anteil für die Wohnung an sich. Der Anteil für die Wohnung ist auf 50 Jahre abzuschreiben. Dabei ist die Abschreibung für den Zeitraum, in dem Du selbst dort gewohnt hast, "verloren". Der aufs Grundstück entfallende Anteil ist nicht abschreibbar.

Die Küche ist auf 10 Jahre abzuschreiben, auch hier ist der Anteil, der auf die Zeit der Selbstnutzung entfällt, "verloren".

Die Abschreibung wird monatsgenau berechnet, also ab dem Monat der Fertigstellung bzw. Nutzbarkeit.

Finanzierungszinsen sind ab Vermietungsbeginn absetzbar.


-- Editiert von User am 20. September 2023 21:04

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 306.123 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.085 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.