Hallo,
angenommen, man hat ein schuldenfreies Haus.
Dieses kann man, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr selber bewohnen.
Man kauft woanders eine zweite Immobilie und läßt dafür eine Grundschuld auf das bisherige Haus eintragen.
Nun vermietet man einen Teil der neuen Immobilie und das alte Haus.
Wie wird das steuerlich behandelt? Kann auf Grund der nun neu entstandenen Schuld ein Abzug von den Mieteinnahmen erfolgen, auch wenn die vermietete Immobilie zuvor schon jahrelang unbelastet in eigenem Besitz war?
-----------------
"zub"
Vermietung und Grundschuld - Wie wird das steuerlich behandelt?
13. Juni 2012
Thema abonnieren
Frage vom 13. Juni 2012 | 12:05
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 4x hilfreich)
Vermietung und Grundschuld - Wie wird das steuerlich behandelt?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 13. Juni 2012 | 12:34
Von
Status: Unbeschreiblich (47501 Beiträge, 16808x hilfreich)
Nein, es kommt alleine darauf an, was man mit dem Darlehen gemacht hat. Auf welcher Immobilie die Grundschuld eingetragen ist, spielt dagegen keine Rolle.
Umgekehrt geht das nämlich durchaus, D.h. wenn man eine Grundschuld auf das selbst bewohnte Haus eintragen lässt und mit dem Darlehen dann eine Wohnung kauft, die man vermietet, so sind die anfallenden Zinsen absetzbar.
-----------------
" "
#2
Antwort vom 19. Juni 2012 | 14:39
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
quote:
Kann auf Grund der nun neu entstandenen Schuld ein Abzug von den Mieteinnahmen erfolgen, auch wenn die vermietete Immobilie zuvor schon jahrelang unbelastet in eigenem Besitz war?
Ich würde sagen: Ja, teilweise. Soweit die neue Immobilie vermietet wird, sind zu diesem Teil auch die Zinsaufwendungen absetzbar.
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
267.035
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten