Vermietung und Grundschuld - Wie wird das steuerlich behandelt?

13. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
zub
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)
Vermietung und Grundschuld - Wie wird das steuerlich behandelt?

Hallo,

angenommen, man hat ein schuldenfreies Haus.
Dieses kann man, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr selber bewohnen.
Man kauft woanders eine zweite Immobilie und läßt dafür eine Grundschuld auf das bisherige Haus eintragen.
Nun vermietet man einen Teil der neuen Immobilie und das alte Haus.
Wie wird das steuerlich behandelt? Kann auf Grund der nun neu entstandenen Schuld ein Abzug von den Mieteinnahmen erfolgen, auch wenn die vermietete Immobilie zuvor schon jahrelang unbelastet in eigenem Besitz war?

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"zub"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Nein, es kommt alleine darauf an, was man mit dem Darlehen gemacht hat. Auf welcher Immobilie die Grundschuld eingetragen ist, spielt dagegen keine Rolle.

Umgekehrt geht das nämlich durchaus, D.h. wenn man eine Grundschuld auf das selbst bewohnte Haus eintragen lässt und mit dem Darlehen dann eine Wohnung kauft, die man vermietet, so sind die anfallenden Zinsen absetzbar.

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Kann auf Grund der nun neu entstandenen Schuld ein Abzug von den Mieteinnahmen erfolgen, auch wenn die vermietete Immobilie zuvor schon jahrelang unbelastet in eigenem Besitz war?


Ich würde sagen: Ja, teilweise. Soweit die neue Immobilie vermietet wird, sind zu diesem Teil auch die Zinsaufwendungen absetzbar.



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