Hallo zusammen,
meine Freundin und ich haben vor ca 2 Jahren eine Doppelhaushälfte mit Einliegerwohnung gekauft.Diese Wohnung war 8 Monate noch vermietet und die Einkünfte haben wir in unsere Einkommensteuererklärung,in der Anlage V, angegeben. Im Steuerbescheid meiner Freundin wurde die Einkünfte akzeptiert und verrechnet.
Vor ca 2 Wochen habe ich mein Steuerbescheid bekommen und dort wurden die Einkünfte so nicht akzeptiert. In einem 2. Schreiben wurde mir mitgeteilt, das ich die Wohnung nach der Kleinunternehmerregel versteuern muss.
Das Finanzamt hatte ich bereits angerufen und der Dame den Fall geschildert. Sie war etwas überfragt und wollte sich nochmal melden. Dies ist leider nicht passiert.
Meine Frage ist nun, Ist das so richtig oder soll ich Einspruch einlegen? Mir wurde eine 2. Steuernummer zugewiesen und bin als Kleinunternehmer hinterlegt.
Vielen Dank
VG
Vermietung und Verpachtung Kleinunternehmer
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Die Aussage ist nicht nachvollziehbar, da die Kleinunternehmerregelung die hier irrelevante Umsatzsteuer betrifft.
M.E. müsste aber mit der Freundin eine "Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung" abgegeben werden.
An wen vermietet?
Kleinunternehmer steht im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer, die anfallen könnte, wenn man an ein Unternehmen vermietet und dann auch noch aktiv zur USt optiert.
Was ich mir bei einer Einliegerwohnung irgendwie nicht vorstellen kann ...
Ich würde jetzt erst einmal Einspruch einlegen und den Sachverhalt nochmals schildern.
Im FA sitzen auch nur Menschen.
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Hi,
danke für die schnelle Rückmeldung.
Die Wohnung wurde damals an einer Privatperson vermietet. Die Wohnung wurde nach dem Auszug nicht mehr vermietet und wird es wohl auch nicht mehr.
Mir fällt gerade noch ein, die Dame am Telefon meinte: Da ich nicht verheiratet bin, gehört die Wohnung zu einer Grundstücksgemeinschaft. 50% zu 50% und diesbezüglich muss es anders versteuert werden.
Wir mussten nach dem ersten Schreiben, eine "Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung" abgeben.
Ich würde das schreiben gerne hier hochladen. Leider finde ich die Option nicht.
VG
-- Editiert von walsum2002 am 17.01.2022 15:06
Ja, das stimmt auch (s. meine erste Antwort).
Also die Feststellungserklärung nochmal mit der Anlage V abgeben.
Personenbezogene Daten, Firmennamen Aktenzeichen etc. bitte unkenntlich machen.
Mit einem der Bilderdienste das Foto ins Internet stellen.
Den Link dann einfach hier posten oder aus der Symbolleiste das Dritte Symbol von rechts auswählen und den Link dort eintragen.
Bitte darauf achten, das man nicht den Thumbnail- / Vorschau-Link postet.
Wenn dort nichts von der Kleinunternehmerregelung steht, sollte die Frage bereits beantwortet worden sein.
taxpert
Zitathaben vor ca 2 Jahren eine Doppelhaushälfte mit Einliegerwohnung gekauft.Diese Wohnung war 8 Monate noch vermietet :
Wegen wahrscheinlich fehlender Überschusserzielungsabsicht werden etwaige negative Einkünfte wohl nicht anerkannt werden.ZitatDie Wohnung wurde nach dem Auszug nicht mehr vermietet und wird es wohl auch nicht mehr. :
taxpert
ZitatWegen wahrscheinlich fehlender Überschusserzielungsabsicht werden etwaige negative Einkünfte wohl nicht anerkannt werden. :
ZitatIm Steuerbescheid meiner Freundin wurde die Einkünfte akzeptiert und verrechnet. :
Entweder vorläufig oder unter Vorbehalt wurde dies zu einem Teil offenbar getan.
Ansonsten stimme ich Dir grds. zu.
Hallo zusammen,
erstmal vielen Dank für die Meldungen.
Soll ich trotzdem erstmal Einspruch einlegen, damit die Frist nicht abläuft?
Danke
Können Sie tun, aber rechtlich sehe ich keine Chancen.
Die Frage wäre, ob das FA aus Vereinfachungsgründen auf eibe ges. u. einheitliche Feststellung verzichten würde, so lang noch keine Steuernummer erteilt wurde.
Hi,
ich habe das Schreiben vom Finanzamt im Link hinterlegt.
Mein Schreiben https://imagizer.imageshack.com/img922/7554/96o22X.jpg
Von meiner Freundin https://imagizer.imageshack.com/img922/3516/1Eakfj.jpg
letztes Schreiben https://imagizer.imageshack.com/img923/9172/6qJoYd.jpg
Vielen Dank
Gruß David
Möglicherweise bedarf es keiner zusätzlichen Erklärung und das FA berücksichtigt die Einkünfte von Amts wegen. Da sollten Sie nachfragen.
Der Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung ist zutreffend, aber dürfte für Sie unbeachtlich bleiben.
Im ersten Bild erkennt man noch einen Namen!
Hi,
danke für den Hinweis mit dem Namen. Habe das Foto gelöscht und hier Neu hinterlegt.
https://imagizer.imageshack.com/img923/2607/Ue9wFu.jpg
Gruß
Ich gehe eher davon aus, dass das FA auf eine Erklärung wegen fehlender steuerlicher Relevanz verzichtet und die negativen Einkünfte von Amts wegen NICHT anerkennt, siehe #7.ZitatMöglicherweise bedarf es keiner zusätzlichen Erklärung und das FA berücksichtigt die Einkünfte von Amts wegen. :
taxpert
ZitatIch gehe eher davon aus, dass das FA auf eine Erklärung wegen fehlender steuerlicher Relevanz verzichtet und die negativen Einkünfte von Amts wegen NICHT anerkennt, siehe #7. :
Und warum hat das Finanzamt dann eine Steuernummer für die gesonderte und einheitliche Feststellung angelegt.
Weil dem FA über die Steuererklärung 2020 ...ZitatUnd warum hat das Finanzamt dann eine Steuernummer für die gesonderte und einheitliche Feststellung angelegt. :
... das ...Zitatvor ca 2 Jahren eine Doppelhaushälfte mit Einliegerwohnung gekauft. :
... bekannt war, das ...Zitatwar 8 Monate noch vermietet :
... aber erst mit der nicht oder mit Null abgegebenen Steuererklärung 2021 bekannt werden wird!ZitatDie Wohnung wurde nach dem Auszug nicht mehr vermietet und wird es wohl auch nicht mehr. :
Wenn jetzt eine Erklärung zur einheitlich und gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen abgegeben wird und die -unterstellt negativen- Einkünfte bei der ESt angesetzt werden, wird @walsum2002 in zwölf Monaten die Frage stellen, ob das FA wirklich die Verluste rückwirkend nicht mehr anerkennen darf.
taxpert
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