Hallo Zusammen,
ich muss dieses Jahr zum 1. Mal eine Einkommenssteuererklärung abgeben weil ich eine vermietete Wohnung geerbt habe.
Bei den bisherigen Abrechnungen steht etwas von:
- umlagefähigen Kosten, welche auf den Mieter umgelegt werden können
- und nicht-umlagefähigen Kosten
Die umlagefähigen Kosten bekomme ich ja vom Mieter bezahlt, allerdings bezahle ich diese ja selbst mit dem Hausgeld.
Insofern müsste ich die Nebenkostenvorauszahlungen des Mieters ja als Einnahme angeben, kann dafür aber die nicht-umlagefähigen sowie die umlagefähigen Kosten jeweils absetzen weil ich sie mit dem Hausgeld bezahle, oder?
Das dürfte ja im Endeffekt dafür sorgen, dass ich nur die Kaltmiete versteuern muss, und nicht die Warmmiete.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe und Antworten!
-- Editiert von User am 19. Januar 2025 17:05
Vermietung und Verpachtung / Umlagefähige Kosten absetzbar?
19. Januar 2025
Thema abonnieren
Frage vom 19. Januar 2025 | 17:04
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermietung und Verpachtung / Umlagefähige Kosten absetzbar?
#1
Antwort vom 19. Januar 2025 | 17:14
Von
Status: Junior-Partner (5392 Beiträge, 1286x hilfreich)
Zitat :Insofern müsste ich die Nebenkostenvorauszahlungen des Mieters ja als Einnahme angeben, kann dafür aber die nicht-umlagefähigen sowie die umlagefähigen Kosten jeweils absetzen weil ich sie mit dem Hausgeld bezahle, oder?
Ja.
Zitat :Das dürfte ja im Endeffekt dafür sorgen, dass ich nur die Kaltmiete versteuern muss, und nicht die Warmmiete.
Richtig!
#2
Antwort vom 21. Januar 2025 | 14:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Also prinzipiell die Angaben für nicht-umlagefähige und umlagefähige Kosten aus der Abrechnung nehmen und als Werbungskosten deklarieren?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 21. Januar 2025 | 15:58
Von
Status: Junior-Partner (5392 Beiträge, 1286x hilfreich)
Richtig
Und im Gegenzug die von den Mietern vereinnahmten Nebenkosten als Einnahme.
Und jetzt?
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