Hallo an alle in diesem Forum.
Ich besitze ein Zweifamilenhaus und vermiete die untere Wohneinheit im EG.
In der Steuererklärung habe ich folgende Frage:
Laufende Betriebskosten:
Zu den laufenden Betriebskosten, die angegeben werden müssen zählen unter anderem:
Grundsteuer,
Straßenreinigung,
Müllabfuhr,
Wasserversorgung,
Entwässerung,
Hausbeleuchtung,
Heizung,
Warmwasser,
Strom,
Gas
Wie verhält es sich hier mit den Heizkosten und Stromkosten.
Die Abrechnung kommt immer Mitte des Jahres.
Anbei meine Frage:
Wie sind die Kosten für die zentrale Heizungsanlage zu berücksichtigen.
Geht es hier nach dem Abfluss/Zuflussprinzip (Zeitpunkt der Zahlung?) oder dem Leistungsprinzip?
Die Jahresrechnung kommt immer Mitte des Jahres, d.h im August.
Der Zeitraum August 2021 bis August 2022 umfasste eine Zahlung von 1940 Euro für Gaskosten.
Sind das dann auch die laufenden Betriebskosten, da sie im Jahr 2022 bezahlt wurden!?
Oder müsste ich hier den Zeitraum August 2021 bis Dezember 2021 rechnerisch abziehen und dafür die Abschlagszahlungen September 2022,Oktober 2022. November 2022 und Dezember 2022 berücksichtigen und aufaddieren.
Denn bei den Abschlagszahlungen ist der tatsächliche Verbrauch ja gar nicht bekannt.
Würde mich freuen, wenn jemand hier deine Anwort weiß.
Vielen Dank vorab !
-- Editiert von User am 26. Dezember 2022 12:51
Vermietung und Verpachtung
26. Dezember 2022
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Frage vom 26. Dezember 2022 | 12:40
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermietung und Verpachtung
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#1
Antwort vom 26. Dezember 2022 | 13:12
Von
Status: Junior-Partner (5097 Beiträge, 1219x hilfreich)
ZitatGeht es hier nach dem Abfluss/Zuflussprinzip (Zeitpunkt der Zahlung?) oder dem Leistungsprinzip? :
Abfluss/Zuflussprinzip
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