Hallöchen,
angenommen A kauft sich ein Häuschen, ihm fehlen 20.000 Euro die er von B geliehen bekommt.
Nun stirbt A und an seine Stelle tritt C. C vermietet das Haus und generiert daraus Mieteinnahmen. Gleichzeitig kann er sich diese Mieteinnahmen aber nicht in die eigene Tasche stecken, da C zuerstmal die Schulden an B zurückzahlen muss.
Kann C diese Tilgung in irgendeiner Form steuermindernd anbringen?
Vermietung und Verpachtung - geerbe Schulden
20. Januar 2022
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Frage vom 20. Januar 2022 | 13:47
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermietung und Verpachtung - geerbe Schulden
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#1
Antwort vom 20. Januar 2022 | 13:57
Von
Status: Master (4878 Beiträge, 1175x hilfreich)
Das geerbte Darlehen wäre allenfalls abzuschreibende Anschaffungskosten.
#2
Antwort vom 20. Januar 2022 | 14:09
Von
Status: Student (2362 Beiträge, 631x hilfreich)
Etwas unglücklich formuliert! Das Darlehen selber stellt nie Anschaffungskosten dar (außer beim Darlehensgeber im Fall des Ausfalls!), es können immer nur Anschaffungskosten damit finanziert worden sein. Steuerlich relevant können jedoch ggf. gezahlte Zinsen für das Darlehen sein.ZitatDas geerbte Darlehen wäre allenfalls abzuschreibende Anschaffungskosten. :
Da kommt es zunächst mal darauf an, was zwischen A und B hinsichtlich der Tilgung vereinbart war! Die Tilgung kann niedriger, aber auch höher als die jetzt erzielte Miete sein!ZitatGleichzeitig kann er sich diese Mieteinnahmen aber nicht in die eigene Tasche stecken, da C zuerstmal die Schulden an B zurückzahlen muss. :
Wie gesagt, nicht die Tilgung, aber natürlich die Anschaffungskosten des Erblassers in Form der Abschreibung.ZitatKann C diese Tilgung in irgendeiner Form steuermindernd anbringen? :
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