Vermietung und Verpachtung - geerbe Schulden

20. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
go551685-65
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermietung und Verpachtung - geerbe Schulden

Hallöchen,

angenommen A kauft sich ein Häuschen, ihm fehlen 20.000 Euro die er von B geliehen bekommt.

Nun stirbt A und an seine Stelle tritt C. C vermietet das Haus und generiert daraus Mieteinnahmen. Gleichzeitig kann er sich diese Mieteinnahmen aber nicht in die eigene Tasche stecken, da C zuerstmal die Schulden an B zurückzahlen muss.

Kann C diese Tilgung in irgendeiner Form steuermindernd anbringen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4878 Beiträge, 1175x hilfreich)

Das geerbte Darlehen wäre allenfalls abzuschreibende Anschaffungskosten.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2362 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Das geerbte Darlehen wäre allenfalls abzuschreibende Anschaffungskosten.
Etwas unglücklich formuliert! Das Darlehen selber stellt nie Anschaffungskosten dar (außer beim Darlehensgeber im Fall des Ausfalls!), es können immer nur Anschaffungskosten damit finanziert worden sein. Steuerlich relevant können jedoch ggf. gezahlte Zinsen für das Darlehen sein.

Zitat (von go551685-65):
Gleichzeitig kann er sich diese Mieteinnahmen aber nicht in die eigene Tasche stecken, da C zuerstmal die Schulden an B zurückzahlen muss.
Da kommt es zunächst mal darauf an, was zwischen A und B hinsichtlich der Tilgung vereinbart war! Die Tilgung kann niedriger, aber auch höher als die jetzt erzielte Miete sein!

Zitat (von go551685-65):
Kann C diese Tilgung in irgendeiner Form steuermindernd anbringen?
Wie gesagt, nicht die Tilgung, aber natürlich die Anschaffungskosten des Erblassers in Form der Abschreibung.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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