Vermietung&Verpachtung/ Fahrtkosten eines Eigentümers bei ->gesonderte und einheitliche Feststellung

11. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
scaglietti
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 48x hilfreich)
Vermietung&Verpachtung/ Fahrtkosten eines Eigentümers bei ->gesonderte und einheitliche Feststellung

Angenommen 4 Personen haben ein Vermietungsobjekt und müssen gemeinsam die "gesonderte und einheitliche Feststellung" abgeben.

Einer der Eigentümer kommt nicht as der Nähe und hat eine recht weite Anfahrt. Wo kann er seine Fahrtkosten für Termine mit Mietern etc. am sinnvollsten angeben? In der "gesonderten und einheitlichen Feststellung" würden die anderen Eigentümer ja auch von den Werbungskosten des Einen "profitieren".

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5272 Beiträge, 1250x hilfreich)

Nein, denn es sind sog. Sonderwerbungskosten, die nur auf den jeweiligen Mitgemeinschafter entfallen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
scaglietti
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 48x hilfreich)

und wo sind diese anzugeben?

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#3
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 82x hilfreich)

Anlage FE 1, Zeile 8 (ich habe jetzt in das Formular 2019 geschaut, beschriftet etwa mit "Saldo der Sonderwerbungskosten/Sondereinnahmen"

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