Angenommen 4 Personen haben ein Vermietungsobjekt und müssen gemeinsam die "gesonderte und einheitliche Feststellung" abgeben.
Einer der Eigentümer kommt nicht as der Nähe und hat eine recht weite Anfahrt. Wo kann er seine Fahrtkosten für Termine mit Mietern etc. am sinnvollsten angeben? In der "gesonderten und einheitlichen Feststellung" würden die anderen Eigentümer ja auch von den Werbungskosten des Einen "profitieren".
Vermietung&Verpachtung/ Fahrtkosten eines Eigentümers bei ->gesonderte und einheitliche Feststellung
11. Juli 2022
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Frage vom 11. Juli 2022 | 14:07
Von
Status: Schüler (212 Beiträge, 48x hilfreich)
Vermietung&Verpachtung/ Fahrtkosten eines Eigentümers bei ->gesonderte und einheitliche Feststellung
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#1
Antwort vom 11. Juli 2022 | 14:27
Von
Status: Junior-Partner (5272 Beiträge, 1250x hilfreich)
Nein, denn es sind sog. Sonderwerbungskosten, die nur auf den jeweiligen Mitgemeinschafter entfallen.
#2
Antwort vom 11. Juli 2022 | 14:43
Von
Status: Schüler (212 Beiträge, 48x hilfreich)
und wo sind diese anzugeben?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. Juli 2022 | 15:45
Von
Status: Schüler (426 Beiträge, 82x hilfreich)
Anlage FE 1, Zeile 8 (ich habe jetzt in das Formular 2019 geschaut, beschriftet etwa mit "Saldo der Sonderwerbungskosten/Sondereinnahmen"
Und jetzt?
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