Hallo,
wir haben in einem 2 Fam. Haus seit 10 Jahren 1 Wohnung an meine Eltern und 1 Wohnung an meinen Onkel vermietet. Miete 50 % vom Mietspiegel.
Jetzt sagt der Steuerberater, wir müssten die Miete drastisch erhöhen.
Ist das richtig ?
Vermietuung Anghörige
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Nein, müsst ihr nicht.
Nur falls ihr die Verluste aus Vermietung geltend machen wollt, dann verlangt das FA mindestens 75% (?) der ortsüblichen Miete.
Gruß
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Die Antwort von ikarus01 stimmt so nicht.
Wer weniger als 56% der orstüblichen Vergleichsmiete nimmt, der kann auch die Werbungskosten nur entsprechend anteilig ansetzen. Verboten ist es allerdings nicht, z.B. nur 50% der Vergleichsmiete zu nehmen. Das ist nur steuerlich recht ungünstig.
Die 75%-Grenze gilt bei Verlusten, wenn das Finanzamt vermutet, dass keine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Wer weniger als 75% der Vergleichsmiete nimmt, von dem kann das Finanzamt fordern, dass über längere Sicht (30 Jahre) nachgewiesen wird, dass mit der Vermietung ein Gewinn erzielt werden kann. Sollte das nicht gelingen, dann erkennt das Finanazamt die Verluste nicht an.
Um das nocheinmal klar zu machen. Das Finanzamt verlangt keine bestimmte Miethöhe. Aus Sicht des Finanzamtes ist es durchaus zulässig, die Wohnung für 50€ im Monat zu vermieten. Nur als Steuersparmodell taugt so etwas nicht.
Auf der anderen Seite müsst Ihr Euch bei Mieterhöhungen natürlich an das Mietrecht halten. Mehr als 20% Mieterhöhung innerhalb von 3 Jahren geht also nicht.
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-hh-hat sehr präzise geantwortet.
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