Hallo, ich bin Privatier und plane in 5 Jahren meinen dauerhaften Wohnsitz in ein anderes Land zu verlegen. Dies bedeutet, dass ich meinen gesamten Besitz (Haushalt/Hausrat - rund 400-450qm, Haus (Verkauf selbstgenutzter Immobilie ist bekanntlich steuerfrei), Möbel, Geschirr, Kleidung, Kunst, Werkzeug, Elektronik, Alles!) innerhalb der nächsten 4 Jahre verkaufen möchte. Das angesammelte Gut ist sehr wertig & umfangreich und ich würde es nicht als haushaltsüblich bezeichnen, da u.a. auch 2 x geerbt wurde (vor 10 und 15 Jahren) und umfangreiche Sammlungen z.B. an hochwertigem Geschirr, antiken Möbeln, Kunst, Schuhen & Hüten, Vasen, Puppen, Spielzeug, Bücher, Schallplatten, etc., im Laufe von 50 Jahren entstanden sind. Durch den Verkauf würde sicherlich eine größere Summe jährlich eingenommen werden. Ich gehe von 20 000-30 000 und mehr aus. Eine Gewinnerzielung (vermutlich wird der Erlös bei 10-15% des Neuwertpreises liegen) steht nicht im Vordergrund sondern lediglich eine Liquidation des gesamten Haushaltes at any price. Wie verhält es sich steuerlich und rechtlich? Trete ich bei Auflösung meines umfangreichen Haushaltes dann als Gewerbetreibender auf? - UND - Muß ich die Einnahmen aus der Haushaltsauflösung jährlich versteuern? ODER - und so sehe ich das in erster Linie: ist das eine Vermögensumwandlung? Wie gehe ich am sinnvollsten / optimiert steuerlich und rechtlich vor ohne folglich belangt werden zu können (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einkommenssteuer, etc.). Für hilfreiche Ideen bin ich sehr dankbar.
Vermögensumwandlung bei Auflösung von umfangreichem Privathaushalt
1. Februar 2023
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Frage vom 1. Februar 2023 | 12:49
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermögensumwandlung bei Auflösung von umfangreichem Privathaushalt
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#1
Antwort vom 1. Februar 2023 | 13:02
Von
Status: Master (4878 Beiträge, 1175x hilfreich)
Einkommensteuer und Gewerbesteuer werden nicht fällig.
Das sollte auch bei der Umsatzsteuer so sein. Sicher können Sie sein, falls 22.000 Euro Umsatz im Jahr nicht überschritten werden.
#2
Antwort vom 1. Februar 2023 | 13:20
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatEinkommensteuer und Gewerbesteuer werden nicht fällig. :
Das sollte auch bei der Umsatzsteuer so sein. Sicher können Sie sein, falls 22.000 Euro Umsatz im Jahr nicht überschritten werden.
...sollte...bei Umsatzsteuer ist sehr wage - gibt es eindeutige Verweise? Der Umsatz wird sicher mehr als 22 000€/p.a. - in ersten Jahr eher 50-80 Tausend. Sollte im Vorfeld vielleicht eine Anzeige beim Finanzamt meinerseits erfolgen mit Auflistung / Fotos geplanter Veräußerungsmengen deren Schätzwert / Alter und möglicher Zielpreise? Kann das Finanzamt mir unter diesen Bedingung eine Freistellung für jeglichen Handel erstellen und ist dies auch für die Krankenversicherung verbindlich?
-- Editiert von User am 1. Februar 2023 13:24
-- Editiert von User am 1. Februar 2023 13:26
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#3
Antwort vom 1. Februar 2023 | 13:37
Von
Status: Master (4878 Beiträge, 1175x hilfreich)
ZitatKann das Finanzamt mir unter diesen Bedingung eine Freistellung für jeglichen Handel erstellen und ist dies auch für die Krankenversicherung verbindlich? :
Zweimal nein.
Ich hatte bei der Umsatzsteuer das Urteil XI R 43/13 im Hinterkopf, das Sie mal lesen könnte. Allerdings war der Fall dort wohl noch anders gelagert als bei Ihnen.
#4
Antwort vom 1. Februar 2023 | 14:36
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatUmsatzsteuer das Urteil XI R 43/13 :
Ja, der Fall "Pelzmäntel" ist eindeutig anders - und sicher nicht mit meinen Veräußerungsvorhaben vergleichbar weil ich tatsächlich mein gesamtes Hab und Gut innerhalb 4 Jahre verkaufen möchte. Ist das nun Vermögensumwandlung oder Handel?
#5
Antwort vom 1. Februar 2023 | 21:11
Von
Status: Unbeschreiblich (47600 Beiträge, 16826x hilfreich)
ZitatIst das nun Vermögensumwandlung oder Handel? :
Wenn man alles einzeln verkauft und somit hunderte von Verkaufsvorgängen entstehen, dann ist das Handel.
Sollte man den Hausrat dagegen in wenigen Tranchen an Händler verkaufen, dann handelt es sich um Privatverkäufe.
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