Guten Tag,
unsere vermögensverwaltende GmbH verwaltet eine gewerbliche Immobilie. Jetzt möchten wir mit dieser GmbH einen Mitarbeiter auf 520-Euro-Basis einstellen, sozusagen als Hausmeister.
Frage:
Infizieren wir uns hiermit schädlich und verlieren das Steuerprivileg bzgl. Gewerbesteuerfreiheit?
Danke für eure Hilfe.
Vermögensverwaltende GmbH will Mitarbeiter einstellen - möglich?
Haben Sie sich versteuert?
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Warum sollte wegen eines Hausmeisters eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen? Die Erträge stammen unverändert ausschließlich aus unmittelbaren Vertragsbeziehungen mit den Mietern, der Hauswart ist umlagefähig.
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Eure beiden Antworten beschreiben exakt das Dilemma, das ich lösen möchte. Hat evtl. jemand der Leser hier dasselbe Thema schon gehabt?
Es dürften wohl die selben Kriterien gültig sein, die auch eine "normal" private Vermögensverwaltung in die Gewerblichkeit bringen! Solange er/sie nur die "üblichen" Leistungen im Innenverhältnis zur GmbH erbringt, wie z.B. Schneeräumen und das Wechseln der Glühbirne im Treppenhaus, wir das kein Problem sein. Werden dem Mieter weitergehende Leistungen sei es über den Mietvertrag oder durch Einzelvereinbarung- angeboten, wird man prüfen müssen, ob diese angebotenen Leistungen den Umfang einer privaten Vermögensverwaltung sprengen.
taxpert
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