Hallo, ich habe eine Frage zum Verpflegungsmehraufwand.
Herr Müller fährt jeden morgen zu seinem Arbeitgeber, nimmt dort seinen LKW entgegen und belädt diesen, danach fährt er mehrere Kunden an und beliefert diese. Gegen Mittag fährt er wieder zu seinem Arbeitgeber und belädt seinen LKW erneut für die nächste Tour am Nachmittag. Seine Arbeitszeit beginnt um 06.00 Uhr und endet um 15.00 Uhr. Kann man die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand gelten machen oder nicht? Meine Bedenken sind, dass er ja zwischenzeitlich nochmal zu seinem Arbeitgeber fährt und nicht die ganze Zeit bis zum Feierabend abwesend ist. Vielen Dank im Voraus schon einmal für die Hilfe.
Verpflegungsmehraufwand Fahrtätigkeit
Haben Sie sich versteuert?
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Es wird aber darauf abgestellt, wann er von der Firma die Kunden besucht und wann er zurück ist. Also, wann seine erste Tour beginnt und wann die letzte Tour zu Ende ist.
Kommt da ein Zeitwert über 8 Stunden heraus, sind 12 EUR VMA für diesen Tag ansetzbar.
ZitatMeine Bedenken sind, dass er ja zwischenzeitlich nochmal zu seinem Arbeitgeber fährt und nicht die ganze Zeit bis zum Feierabend abwesend ist. Vielen Dank im Voraus schon einmal für die Hilfe. :
Das ist unschädlich.
Grundsätzlich werden die Zeiten der auswärtigen Dienstreise je Tag zusammen gerechnet. Die zwischenzeitliche Rückkehr zum Arbeitgeber (1. Tätigkeitsstätte) ist unschädlich. Sofern der Mitarbeiter hier die 8h überschreitet, stehen ihm grundsätzlich Verpflegungsmehraufwendungen zu. "Ist der Arbeitnehmer an einem Kalendertag mehrfach auswärts tätig, können die Abwesenheitszeiten dieser Tätigkeiten zusammengerechnet werden" (BMF-Schreiben vom 24.10.2014, Rz. 46)
Wurde der Mitarbeiter denn arbeitsvertraglich einer 1. Tätigkeitsstätte zugeordnet? Falls nicht, könnte es sich unter bestimmten Voraussetzungen ergeben, dass der Mitarbeiter keine erste Tätigkeitsstätte hat und eine auswärtige Tätigkeitsstätte anzunehmen ist. Dann wäre mE die Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zur Rückkehr zur Wohnung maßgeblich.
-- Editiert von FlorianFS am 06.06.2019 11:54
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Aber so, wie er es beschreibt, ist die Firma als erste Tätigkeitsstelle zu sehen.
ZitatAber so, wie er es beschreibt, ist die Firma als erste Tätigkeitsstelle zu sehen. :
Könnte so sein, muss aber nicht. Ich gehe aber auch davon aus, dass der AN zugeordnet wurde. Stimme dir zu :-)
Zitat:Seine Arbeitszeit beginnt um 06.00 Uhr und endet um 15.00 Uhr.
Das sind 9 Stunden. Davon geht die Beladezeit und wahrscheinlich auch die Mittagspause ab. Ob er die 8 Stunden dann noch überschreitet, darf bezweifelt werden.
Die Mittagspause geht nicht ab. Wüßte nicht, auf welcher Grundlage das sein solle.
M.E. wird ab Abfaht zur ersten Tour bis Ankunft von letzter Tour abgestellt. Sind das über 8 Std., gibt es die VMA. Bis einschl. 8 Std. gibt es nichts. Soweit Pausen da dazwischen sind, sind die unschädlich. Auch Mittagspause(n).
-- Editiert von Spejbl am 06.06.2019 14:59
Wie berechnet man die Abwesenheitszeit? Zählt es erst ab Arbeitsbeginn bis Arbeitsende oder wenn er von zu Hause losfährt und wieder zu Hause ankommt. Muss man die Ladezeit dann von der Gesamtzeit abziehen?
ZitatWie berechnet man die Abwesenheitszeit? Zählt es erst ab Arbeitsbeginn bis Arbeitsende oder wenn er von zu Hause losfährt und wieder zu Hause ankommt. Muss man die Ladezeit dann von der Gesamtzeit abziehen? :
Wenn er dort seine 1. Tätigkeitsstätte hat, zählt es vom Verlassen dieser Stätte bis zur anschließenden Rückkehr. Das Verlassen der Wohnung des Mitarbeiters ist unbeachtlich in diesem Fall!
Die Ladezeit vor Ort zählt nicht zur "Dienstreise".
-- Editiert von FlorianFS am 06.06.2019 15:19
ZitatWie berechnet man die Abwesenheitszeit? Zählt es erst ab Arbeitsbeginn bis Arbeitsende oder wenn er von zu Hause losfährt und wieder zu Hause ankommt. Muss man die Ladezeit dann von der Gesamtzeit abziehen? :
Zitat:
M.E. wird ab Abfaht zur ersten Tour bis Ankunft von letzter Tour abgestellt. Sind das über 8 Std., gibt es die VMA. Bis einschl. 8 Std. gibt es nichts. Soweit Pausen da dazwischen sind, sind die unschädlich. Auch Mittagspause(n).
Reisezeit von Wohnung - Arbeit und Arbeit - Wohnung ist irrelevant.
Ladezeit vor Start zur ersten Tour und Entladezeit nach Ankunft von letzter Tour - ist irrelevant.
-- Editiert von Spejbl am 06.06.2019 16:07
Zitat:M.E. wird ab Abfaht zur ersten Tour bis Ankunft von letzter Tour abgestellt. Sind das über 8 Std., gibt es die VMA. Bis einschl. 8 Std. gibt es nichts. Soweit Pausen da dazwischen sind, sind die unschädlich. Auch Mittagspause(n).
Die Aussage ist falsch. Die Abwesenheitszeiten werden zusammen gerechnet, d.h. die Abwesenheitszeiten werden auch um die zwischenzeitlichen Rückkehrzeiten zur Firma gekürzt. Pausen während der Abwesenheit sind dagegen unschädlich. Pausen in der Firma werden dagegen nicht mitgerechnet.
Zitat:
Die Abwesenheitszeiten werden zusammen gerechnet, d.h. die Abwesenheitszeiten werden auch um die zwischenzeitlichen Rückkehrzeiten zur Firma gekürzt. Pausen während der Abwesenheit sind dagegen unschädlich. Pausen in der Firma werden dagegen nicht mitgerechnet.
M.a.W. Pause in der Firma ist O.K. Be- und Entladezeiten zwischen den Touren sind hier schädlich?
-- Editiert von Spejbl am 07.06.2019 12:08
Zitat:M.a.W. Pause in der Firma ist O.K. Be- und Entladezeiten zwischen den Touren sind hier schädlich?
Nein, der komplette Aufenthalt in der Firma wird nicht berücksichtigt. Es zählt nur die Abwesenheitszeit einschließlich der Pausen während der Abwesenheitszeit.
-- Editiert von hh am 07.06.2019 12:19
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