Verpflegungsmehraufwand gestrichen - keine Einsatzwechseltätigkeit oder Fahrtätigkeit?

4. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
hansimglueck
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verpflegungsmehraufwand gestrichen - keine Einsatzwechseltätigkeit oder Fahrtätigkeit?

hallo zusammen,

habe bei meinem stb-bescheid die verpflegungsmehraufwendungen mit der begründung gestrichen bekommen, daß keine einsatzwechseltätigkeit oder fahrtätigkeit geltend gemacht worden wäre. (erklärung wurde inhaltlich wie die vorherigen abgegeben; da sich nichts geändert hat)
fakt ist, daß bei den letzten erklärungen ein fragebogen über die art der tätigkeit ausgefüllt werden mußte.
als techniker im aussendienst wurden mir die aufwendungen auch stets anerkannt.
hat jemand eine idee, warum das fa sich plötzlich so verhält ? die begründung verstehe ich auch nicht.
ich bin der meinung, daß mir als techniker (mit wechselnden einsatzstellen) verpflegungsmehraufwendungen zustehen. oder liege ich da falsch ?
wie soll ich jetzt weiter vorgehen ?

für eine weiterhelfende antwort wäre ich äußerst dankbar.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Dann solltest Du Einspruch einlegen und darin darlegen, dass Dein Job unter den Begriff Einsatzwechseltätigkeit fällt. Offensichtlich geht das nicht so eindeutig aus Deiner Steuererklärung hervor. Vielleicht hat einfach nur der Sachbearbeiter gewechselt.

Eine Bestätigung des Arbeitgebers ist dabei immer sehr hilfreich.

Und bei der nächsten Steuererklärung würde ich die Einsatzwechseltätigkeit gleich aufführen und begründen. Dann gibt es weder einen Fragebogen noch eine Aberkennung der Werbungskosten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-76
Status:
Schüler
(266 Beiträge, 134x hilfreich)

Du gibst Verpflegungsmehraufwendungen, aber keine Einsatzwechseltätigkeit/Fahrtätigkeiten an?!?!?

Da darfst Du dich nicht wundern, wenn Dir das Arbeitsamt das streicht.

Ist so, als ob du KFZ-Kosten angeben würdest, aber kein KFZ besitzen.

Um in den Genuss von Verpflegungsmehraufwendungen zu kommen, muss eine Einsatzwechseltätigkeit/Fahrtätigkeiten vorliegen.

Im Prinzip ganz logisch.

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