Verpflegungsmehraufwand für Auslandstätigkeit

11. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
TayTay
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verpflegungsmehraufwand für Auslandstätigkeit

Hallo zusammen,

ich habe von meinem Arbeitgeber, dass Angebot bekommen für 45 Tage (6 Wochen) im Ausland zu arbeiten.
Für das Land ist ein Pauschbetrag von 54 € vorgesehen.

Heißt das, dass wenn mein Arbeitgeber den Verpflegungsmehraufwand bezahlt ich 45*54€=2430 € ausbezahlt bekommen oder wird dies noch irgendwie gemindert.

Zusätzlich bin ich noch auf der FOM (berufsbegleitende Uni) wo ich auch die Beträge von der Steuer absetze. Kann ich dies im nächsten Jahr auch voll absetzen oder sind dann meine Werbungskosten komplett ausgeschöpft ? Für die Uni zahle ich 365 € im Monat also im Jahr 4380 €.

Da ich von unserem Steuersystem nicht durchblicke (ich denke ich bin nicht der einzige) und ich meinen Freund (Steuerfachangestellten) nicht im Urlaub damit belästigen will wollte ich die Frage jetzt mal hier stellen.

Wäre super wenn ihr mir ein Ratschlag könntet bzw. mich aufklärt.

Freundliche Grüße
Euer TayTay

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32876 Beiträge, 17266x hilfreich)

Heißt das, dass wenn mein Arbeitgeber den Verpflegungsmehraufwand bezahlt ich 45*54€=2430 € ausbezahlt bekommen oder wird dies noch irgendwie gemindert. Das heißt es in der Tat.

Zusätzlich bin ich noch auf der FOM (berufsbegleitende Uni) wo ich auch die Beträge von der Steuer absetze. Kann ich dies im nächsten Jahr auch voll absetzen oder sind dann meine Werbungskosten komplett ausgeschöpft ? Für die Uni zahle ich 365 € im Monat also im Jahr 4380 €.
Fall 1 - der AG zahlt: Dann können die 54 Euro natürlich nicht als WK angesetzt werden. Die Studiengebühren werden ganz normal abgesetzt.
Fall 2 - der AG zahlt nicht. Dann werden VMA und Studiengebühr addiert und abgesetzt (bereinigt um die WK-Pauschale von 1.000 Euro, was auch in Fall 1 passiert).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
TayTay
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo muemmel,

danke für die schnelle Antwort.
Also kann man pauschal sagen, dass Fall 1 sich für mich mehr lohnen würde als Fall 2, da ich in Fall 2 nicht den gesamten VMA ausbezahlt bekomme sondern anteilig ? (Ich bekomme ja auch nicht die vollen Studiengebühren ausbezahlt sondern ca. die Hälfte).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32876 Beiträge, 17266x hilfreich)

Also kann man pauschal sagen, dass Fall 1 sich für mich mehr lohnen würde als Fall 2 Na sicher - ein von der Steuer abgesetzter Euro ergibt max. 42 Cent (Spitzensteuersatz - meist also weniger). Ein erstatteter Euro ergibt einen Euro. Wenn Sie jetzt also die Wahl zwischen einem Euro und 42 Cent (oder weniger) haben: Das ist keine wirklich schwere Entscheidung...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TayTay
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Super und einfach erklärt. Vielen Dank.
Das Steuerpuzzle ist für mich nun ein deutliches Stück klarer geworden :-)

0x Hilfreiche Antwort

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