Verpflegungspauschale, kürzen oder nicht?

14. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
christiano2x
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verpflegungspauschale, kürzen oder nicht?

Hallo zusammen,

ich habe eine etwas kniffelige Frage zu der ich bislang von niemandem eine Antwort erhalten konnte.

Es bezieht sich auf die Abzüge bei Mahlzeitengestellung:

...wenn der Geschäftsreisende Mahlzeiten erhält, die im eigenbetrieblichen Interesse vom Arbeitgeber oder einem Dritten gestellt werden. Folglich müssen die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand auch dann gekürzt werden


BEISPIEL:

Ich arbeite für die eigenständige, deutsche Niederlassung Mustermann-Deutschland GmbH.
Eine weitere Niederlassung sitzt in Belgien (ebenfalls eigenständig), die Mustermann-Belgien n.v.

Nun wird eine mehrtägige Messe veranstaltet mit Übernachtungen vor Ort. Am Abend trifft man sich zum Abendessen und der Kollege aus Belgien bezahlt die Rechnung für alle.


Muss ich nun die Verpflegungspauschale kürzen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

Zitat:
Muss ich nun die Verpflegungspauschale kürzen?


Aus welchem Grund? Hat dich dein Arbeitgeber bewirtet? Was hat die Niederlassung in Belgien mit deinem AG zu tun?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
christiano2x
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schön.
Ich war mir halt unsicher, inwieweit in der Formulierung "eigenbetriebliches Interesse vom Arbeitgeber oder einem Dritten" die Niederlassung in Belgien inkludiert ist bei Durchführung einer Messe.

Steuerrecht ist nicht meins, bin froh Techniker zu sein =)

0x Hilfreiche Antwort

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