Verpflegungspauschale 2018

16. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
hansa87
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verpflegungspauschale 2018

Hallo! ich habe für meine Firma in Berlin gearbeitet. Habe dann das Angebot bekommen auf Usedom als Standortleiter zu arbeiten. In meinem neuen Arbeitsvertrag steht jetzt als Arbeitsort Usedom. Wohnung wird vom Arbeitgeber gestellt ohne Irgendwelche Kosten für mich. Habe ich Anspruch darauf mir die Verpflegungspauschale im nächsten Jahr erstatten zu lassen, da mein Wohnsitz ja in Berlin ist?




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 612x hilfreich)

Kann man als doppelte Haushaltsführung anführen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5366 Beiträge, 1276x hilfreich)

Soll heißen: ja, aber nur, wenn dort nicht der Ort der ersten Tätigkeitsstätte liegt und auch nur in den ersten drei Monaten.
(R 9.11 LStR)

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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