Hallo! ich habe für meine Firma in Berlin gearbeitet. Habe dann das Angebot bekommen auf Usedom als Standortleiter zu arbeiten. In meinem neuen Arbeitsvertrag steht jetzt als Arbeitsort Usedom. Wohnung wird vom Arbeitgeber gestellt ohne Irgendwelche Kosten für mich. Habe ich Anspruch darauf mir die Verpflegungspauschale im nächsten Jahr erstatten zu lassen, da mein Wohnsitz ja in Berlin ist?
Verpflegungspauschale 2018
16. August 2018
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Frage vom 16. August 2018 | 14:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verpflegungspauschale 2018
#1
Antwort vom 16. August 2018 | 14:09
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 612x hilfreich)
Kann man als doppelte Haushaltsführung anführen.
#2
Antwort vom 16. August 2018 | 14:52
Von
Status: Junior-Partner (5366 Beiträge, 1276x hilfreich)
Soll heißen: ja, aber nur, wenn dort nicht der Ort der ersten Tätigkeitsstätte liegt und auch nur in den ersten drei Monaten.
(R 9.11 LStR)
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