Hallo habe eine Frage:
Mir werden Verpflegungspauschalen von meinem Arbeitgeber nicht erstattet. Diese kann ich dann ja in der Steuererklärung geltend machen.
Ich bin cnonsultant und beim Kunden vor Ort tätig.
Ich arbeite meistens 8 Stunden/Tag auswärts. Die 12 € kann man ja erst ab einer Abwesenheit von > 8 h in der Steueerklärung geltend machen.
Da ich pro Fahrt 1 Stunde brauche beläuft sich die Abwesenheitszeit 2 x 1h Fahrt + 8 h Arbeitszeit auf 10 h, ist das so richtig? Also könnte ich pro Arbeitstag 12 € absetzen?
Danke und viele Grüße
Verpflegungspauschale 8 h Arbeit und 2 Stunden fahrt
17. Januar 2016
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Frage vom 17. Januar 2016 | 14:09
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verpflegungspauschale 8 h Arbeit und 2 Stunden fahrt
#1
Antwort vom 17. Januar 2016 | 19:40
Von
Status: Unbeschreiblich (50059 Beiträge, 17539x hilfreich)
Zitat:Also könnte ich pro Arbeitstag 12 € absetzen?
Ja, richtig
#2
Antwort vom 17. Januar 2016 | 21:29
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke!
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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