Verpflegungspauschale Außendienst

27. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
dennisbee
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verpflegungspauschale Außendienst

Hallo!
Ich bin bei einer Zeitung und dort auch im Außendienst tätig.
Ich verlasse morgens um 7:20 meine Wohnung und kehre Abends um 18:45 Heim (Kernarbeitszeit 8-18 Uhr)
Nun bin ich am Tage öfter (nicht täglich) auch im Außendienst unterwegs. Im Jahr so ca. 100 Tage.
Nun sagte meine Kollegin das ihr gesagt wurde das Sie eine Verpflegungspauschale anrechnen kann. 100 Tage á 12,- Euro - Stimmt das? Kann ich das einreichen?
Wenn ich bei der Steuererklärung auf den Punkt Reisekosten gehe - muss ich immer eine Adresse eingeben etc. - aber ich besuche bei einem Außendienst mehrere Firmen am Tag.
Können Sie mir da helfen?
Vielen Dank
Dennis

-- Editiert von dennisbee am 27.06.2018 21:45




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49944 Beiträge, 17505x hilfreich)

Zitat:
Nun sagte meine Kollegin das ihr gesagt wurde das Sie eine Verpflegungspauschale anrechnen kann. 100 Tage á 12,- Euro - Stimmt das? Kann ich das einreichen?


Ja, das geht

Zitat:
Wenn ich bei der Steuererklärung auf den Punkt Reisekosten gehe - muss ich immer eine Adresse eingeben etc. - aber ich besuche bei einem Außendienst mehrere Firmen am Tag.
Können Sie mir da helfen?


Das gilt als Auswärtstätigkeit und wird in die Zeile 52 der Anlage N eingetragen.

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#2
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5369 Beiträge, 1277x hilfreich)

Wenn Sie mehr als acht Stunden an den Tagen von der Wohnung und von der ersten Tätigkeitsstätte entfernt sind und auch keine steuerfreie Erstattung von Ihrem Arbeitgeber erhalten, können Sie diese Verpflegungsmehraufwendungen von zwölf Euro geltend machen.

Sicherheitshalber sei erwähnt, dass diese 12 EUR nicht vom FA erstattet werden, sondern die Einkünfte und das zu versteuernde Einkommen mindern. Im besten Falle bekommen Sie davon ca. 6 EUR zurück.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dennisbee
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Nun sagte meine Kollegin das ihr gesagt wurde das Sie eine Verpflegungspauschale anrechnen kann. 100 Tage á 12,- Euro - Stimmt das? Kann ich das einreichen?


Ja, das geht

Zitat:
Wenn ich bei der Steuererklärung auf den Punkt Reisekosten gehe - muss ich immer eine Adresse eingeben etc. - aber ich besuche bei einem Außendienst mehrere Firmen am Tag.
Können Sie mir da helfen?


Das gilt als Auswärtstätigkeit und wird in die Zeile 52 der Anlage N eingetragen.


https://picload.org/view/dlggdclr/bild1.jpg.html
Das zeigt mir Lohnsteuer-Kompakt an!
Eine Adresse habe ich doch bei mehreren Anfahrten nicht...
Zu dem Punkt Mehraufwand komme ich so nicht...

Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49944 Beiträge, 17505x hilfreich)

Zitat:
Das zeigt mir Lohnsteuer-Kompakt an!


Mit der Software kenne ich mich leider nicht aus. Bei meiner Software kann ich so etwas eingeben. Meine Software bietet auch die Möglichkeit, das Formular aufzurufen und ein Feld anzuklicken. Damit kann ich dann gleich das zugehörigen Menü aufrufen.

Es scheint so, als sei die gewählte Software für Deinen Steuerfall nicht geeignet.

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