Guten Tag,
Es handelt sich um Fragen bezüglich der Steuererklärung für das Jahr 2014.
Meine Situation stellt sich wie folgt dar:
• Ich arbeite als Angestellter
• ein Firmenwagen wird mir durch den Arbeitgeber vollständig kostenlos zur Verfügung gestellt
• Der Firmenwagen wird mit der 1 Prozentregel versteuert – Weg zu meiner regulären Arbeitsstätte entspricht 10km
• Ich wurde während des Jahres des Öfteren auf Dienstreisen (Flug/Ausland) geschickt und erhielt Verpflegungspauschalen.
• In einer 150km entfernten Stadt habe ich zudem über mehrere Wochen (Mo-Sa) Vollzeit und 10 x (Fr+Sa) eine Weiterbildung absolviert.
• Die Anreise zur Weiterbildung erfolgte mit dem Firmen PKW.
• Verpflegungspauschalen während der Weiterbildung wurden gezahlt
• Verpflegungspauschalen wurden teils versteuert teils unversteuert ausbezahlt
1. Frage: Ist es korrekt bei der Entfernungspauschale geben ich 10 Km anzugeben. Dürfen, da der Wagen pauschal versteuert wird auch pauschal 220Abeitstage eintragen werden oder muss ich die Tage meiner mehrtägigen Dienstreisen abziehen.
2. Frage: Darf ich die Fahrten zur Weiterbildungsstätte mit dem firmen PKW absetzten?
3. Frage: Die Verpflegungspauschalen erhöhen mein zu versteuerndes Brutto Einkommen (el. Lohnsteuerauszug Zeile 20) Mir wurde geraten für die Dienstreisen Kosten aufzuführen. Dieser Kosten sind für mich die Reisenachweise selbst (Kosten =Verpflegungspauschale). Darf ich alle Pauschalen (durch AG) versteuert oder unversteuert angeben oder muss ich hier trennen.
4. Frage: Die letzte Reisekostenabrechnung für Dez 2014 wurde erst 2015 durch meine Firma gebucht. (Zu erkennen an Zeile 20). Darf ich nun die Kosten in der Steuererklärung 2014 ansetzten oder muss ich auch die Kosten in 2015 übertragen, obwohl diese tatsächlich 2014 angefallen sind?
5. Frage: Ich habe einen ausländischen thesaurierenden VL Fond. Von meiner Bank wurde mir ein Steuerbescheid zugesendet, der die Erträge nicht ausweist. Ein ausführlicher Bericht ist erst Mitte 2015 verfügbar. Ich würde die Gewinne in Anlage KAP deklarieren, da ich meinen Freibetrag noch nicht ausgereizt habe. Jedoch fehlen mir hierfür die notwendigen Daten. Wie ist das Problem zu lösen?
Vielen Dank vorab für eure Hilfe
-- Editier von Galagan am 28.03.2015 16:54
Verpflegungspauschalen durch Firma erst im anfolgenden Jahr gebucht - Reisekosten Firmenwagen
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Hallo Zusammen,
gibt es denn niemanden der helfen kann? Mein Kollege hat genau dasselbe Problem wie ich. Eine Antwort würde also nun 2 Personen helfen.
Ich war schon bei der Lohnsteuerhilfe. Die Beratung dort war gelinde gesagt eine Frechheit.
Hoffentlich kann noch jemand helfen.
Grüße Galagan
zu 1.: Richtig
zu 2.: Nein
zu 3.: Die Angabe in Zeile 20 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung erhöhen nicht Dein Bruttoeinkommen. Sie dienen lediglich zur Kontrolle, damit Du nicht einen Verpflegungsmehraufwand absetzen kannst, der vom AG bereits steuerfrei ersetzt wurde. Genau genommen musst Du den komplette Verpflegungsmehraufwand in der Steuererklärung angeben und den Betrag aus Zeile 20 als steuerfreie AG-Erstattung dann eintragen.
zu 4.: Wenn man pingelig ist, dann trägt man den Verpflegungsmehraufwand komplett ein und die steuerfreien AG-Erstattungen auf die Jahre 2014 und 2015 verteilt. Das führt dazu, dass der in 2015 erhaltene Teil dann in 2015 nachversteuert wird.
Sollte der AG jedoch sowieso die steuerfreie Höchstbeträge zahlen, so trägt man in die Zeile 50 und 51 der Anlage N jeweils die Beträge aus Zeile 20 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ein, so dass sich in Summe 0 ergibt. Das ist zwar formal nicht ganz sauber, aber so pingelig ist das FA dann nicht.
zu 5.: Gar nicht. Bei einem thesaurierenden Fond sind die Erträge komplett im letzten Jahr zu versteuern. Daher wurde jetzt auch nichts ausgewiesen.
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