Verpflegungssatz Steuerpflichtig

6. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
akischu
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verpflegungssatz Steuerpflichtig

Guten tag,

warum ist ein teil meines Verpflegungssatzes am An- und Abreisetag Versteuert?

Vielen Dank schon mal vorab

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit darf der AG 6€, bei mehr als 14 Stunden 12€ und bei 24 Stunden Abwesenheit 24€ steuerfrei auszahlen. Wenn Dein Spesensatz darüber liegt, dann muss der Rest versteuert werden.

Am An- und Abreisetag kann es daher maximal 12€ steuerfrei geben, z.T. auch nur 6€ oder gar nichts.

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