Verpflichtet gemeinsamer Sparerpauschbetrag zur Zusammenveranlagung in Steuerklärung?
Hintergrund: Meine Frau & Ich haben bei unseren Banken einen gemeinsamen Sparerpauschbetrag eingereicht (damit wir vorab, ohne nachträglich in der Steuererklärung, bereits den vollen Betrag ausschöpfen können -> Ich habe deutlich mehr Zinserträge als sie). Nun könnte sich durchaus eine Situation ergeben bei der eine getrennte Steuererklärung Sinn machen kann (Elterngeld bei meiner Frau). Ist das dann noch zulässig oder ist ein gemeinsamer Sparerpauschbetrag automatisch eine Verpflcihtung zur gemeinsamen Veranlagung in der Steuererklärung?
Verpflichtet gemeinsamer Sparerpauschbetrag zur Zusammenveranlagung in StErklärung?
19. Januar 2022
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Frage vom 19. Januar 2022 | 12:42
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verpflichtet gemeinsamer Sparerpauschbetrag zur Zusammenveranlagung in StErklärung?
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#1
Antwort vom 19. Januar 2022 | 12:52
Von
Status: Unbeschreiblich (47502 Beiträge, 16808x hilfreich)
ZitatNun könnte sich durchaus eine Situation ergeben bei der eine getrennte Steuererklärung Sinn machen kann (Elterngeld bei meiner Frau). :
Der Bezug von Elterngeld durch Deine Frau ist nur in ungewöhnlichen Konstellationen ein Grund für eine getrennte Veranlagung. Das wäre nur dann der Fall, wenn das Elterngeld Deiner Frau höher wäre als Dein Gehalt.
ZitatIst das dann noch zulässig oder ist ein gemeinsamer Sparerpauschbetrag automatisch eine Verpflcihtung zur gemeinsamen Veranlagung in der Steuererklärung? :
Nein, das führt nicht automatisch dazu, dass man zu einer gemeinsamen Veranlagung verpflichtet ist. Allerdings ist das ein Grund, die Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung anzugeben, weil es ggf. zu einer Nachversteuerung kommen kann.
#2
Antwort vom 19. Januar 2022 | 13:10
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatNein, das führt nicht automatisch dazu, dass man zu einer gemeinsamen Veranlagung verpflichtet ist. Allerdings ist das ein Grund, die Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung anzugeben, weil es ggf. zu einer Nachversteuerung kommen kann. :
Vielen Dank für die schnelle Antwort!!
Nachversteuerung doch aber nur wenn wir die Pauschbeträge "falsch" angegeben hätten? Wir haben penibel drauf geachtet, dass wir bei allen Banken auf insgesamt den zulässigen 1602 EUR kommen und die wurden aktuell voll ausgeschöpft. Alles darüber wurde natürlich eh automatisch versteuert.
Oder bezieht sich Ihre Aussage nun auf den Fall der getrennten Steuererklärungen? Ja, da würden wir dann sicherheitshalber alle Kapitaleinkünfte angeben.
-- Editiert von Punix am 19.01.2022 13:11
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#3
Antwort vom 19. Januar 2022 | 15:30
Von
Status: Student (2350 Beiträge, 631x hilfreich)
Soweit jeder Ehegatte für sich mit seinen Einkünften unter dem Sparer-Freibetrag von jeweils 801 € bleibt, müssen die Einkünfte nicht angegeben werden.ZitatOder bezieht sich Ihre Aussage nun auf den Fall der getrennten Steuererklärungen? Ja, da würden wir dann sicherheitshalber alle Kapitaleinkünfte angeben. :
Wurden jedoch von einem Ehepartner 1.500 € Einnahmen erzielt, vom anderen Ehepartner nur 100 €, muss der erste Ehepartner 699 € Kapitaleinkünfte nachversteuern! Eine Verrechnung der Kapitaleinkünfte mit den unverbrauchten Sparer-Freibetrag des anderen Ehegatten, kommt nur bei der Zusammenveranlagung in Betracht.
Zitat2Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, wird ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 1 602 Euro gewährt. :
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