Verpflichtet gemeinsamer Sparerpauschbetrag zur Zusammenveranlagung in StErklärung?

19. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Punix
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verpflichtet gemeinsamer Sparerpauschbetrag zur Zusammenveranlagung in StErklärung?

Verpflichtet gemeinsamer Sparerpauschbetrag zur Zusammenveranlagung in Steuerklärung?

Hintergrund: Meine Frau & Ich haben bei unseren Banken einen gemeinsamen Sparerpauschbetrag eingereicht (damit wir vorab, ohne nachträglich in der Steuererklärung, bereits den vollen Betrag ausschöpfen können -> Ich habe deutlich mehr Zinserträge als sie). Nun könnte sich durchaus eine Situation ergeben bei der eine getrennte Steuererklärung Sinn machen kann (Elterngeld bei meiner Frau). Ist das dann noch zulässig oder ist ein gemeinsamer Sparerpauschbetrag automatisch eine Verpflcihtung zur gemeinsamen Veranlagung in der Steuererklärung?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von Punix):
Nun könnte sich durchaus eine Situation ergeben bei der eine getrennte Steuererklärung Sinn machen kann (Elterngeld bei meiner Frau).


Der Bezug von Elterngeld durch Deine Frau ist nur in ungewöhnlichen Konstellationen ein Grund für eine getrennte Veranlagung. Das wäre nur dann der Fall, wenn das Elterngeld Deiner Frau höher wäre als Dein Gehalt.

Zitat (von Punix):
Ist das dann noch zulässig oder ist ein gemeinsamer Sparerpauschbetrag automatisch eine Verpflcihtung zur gemeinsamen Veranlagung in der Steuererklärung?


Nein, das führt nicht automatisch dazu, dass man zu einer gemeinsamen Veranlagung verpflichtet ist. Allerdings ist das ein Grund, die Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung anzugeben, weil es ggf. zu einer Nachversteuerung kommen kann.

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#2
 Von 
Punix
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Nein, das führt nicht automatisch dazu, dass man zu einer gemeinsamen Veranlagung verpflichtet ist. Allerdings ist das ein Grund, die Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung anzugeben, weil es ggf. zu einer Nachversteuerung kommen kann.


Vielen Dank für die schnelle Antwort!!
Nachversteuerung doch aber nur wenn wir die Pauschbeträge "falsch" angegeben hätten? Wir haben penibel drauf geachtet, dass wir bei allen Banken auf insgesamt den zulässigen 1602 EUR kommen und die wurden aktuell voll ausgeschöpft. Alles darüber wurde natürlich eh automatisch versteuert.
Oder bezieht sich Ihre Aussage nun auf den Fall der getrennten Steuererklärungen? Ja, da würden wir dann sicherheitshalber alle Kapitaleinkünfte angeben.

-- Editiert von Punix am 19.01.2022 13:11

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#3
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Punix):
Oder bezieht sich Ihre Aussage nun auf den Fall der getrennten Steuererklärungen? Ja, da würden wir dann sicherheitshalber alle Kapitaleinkünfte angeben.
Soweit jeder Ehegatte für sich mit seinen Einkünften unter dem Sparer-Freibetrag von jeweils 801 € bleibt, müssen die Einkünfte nicht angegeben werden.

Wurden jedoch von einem Ehepartner 1.500 € Einnahmen erzielt, vom anderen Ehepartner nur 100 €, muss der erste Ehepartner 699 € Kapitaleinkünfte nachversteuern! Eine Verrechnung der Kapitaleinkünfte mit den unverbrauchten Sparer-Freibetrag des anderen Ehegatten, kommt nur bei der Zusammenveranlagung in Betracht.

Zitat (von §20 Abs.9 Satz 2 EStG):
2Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, wird ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 1 602 Euro gewährt.


taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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