Verpflichtet zu Rechnungskorrektur bei vergessener EU-Umsatzsteuer ID?

21. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
rick_deckard
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verpflichtet zu Rechnungskorrektur bei vergessener EU-Umsatzsteuer ID?

Kunde aus dem EU-Ausland bestellt bei mir online über Webseite eine Leistung, vergisst aber seine EU Umsatzsteuer-ID einzugeben.
Daraufhin wird die Rechnung automatisiert erstellt mit Steuersatz des Landes, in dem die Leistung erbracht wurde. Logisch, Umsatzsteuer ID des Kunden (Leistungsempfänger) war ja nicht vorhanden.

Selbiger Kunde schreibt uns nun an, gibt uns seine EU-Umsatzsteuer ID, die er vergessen hat anzugeben, und möchte wg. 2,50€ Umsatztsteuer nun die alte Rechnung storniert und eine neue Rechnung ausgestellt haben (natürlich mit dem üblichen Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers", seiner Umsatzssteuer-ID etc.)

Der Aufwand steht natürlich in keinem Verhältnis.

Die Frage:

Bin ich dazu verpflichtet, eine neue Rechnung auszustellen, obwohl der Kunde hier geschlafen hat?
Formell habe ich ja erstmal alles richtig gemacht.

Besten Dank für jeden Hinweis!

Viele Grüße
Christian

-- Editiert von rick_deckard am 21.04.2022 16:39

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen