Hallo!
Ich bitte um Hilfe bei folgendem Fall:
A geht einer kleinen Beschäftigung nach, bei der er insgesamt rund 1000 Euro jährlich an Lohnsteuer zahlt. Zusätzlich hat A ein Gewerbe eröffnet - Leider jedoch zu einem schlechten Zeitpunkt (Dezember). A hat einige Ausgaben in diesem Gewerbe gehabt. Da diese aber die Einnahmen übertreffen (Bspw. 5k Einnahmen, 7k Ausgaben, 1k Steuerlast aus unselbstständiger Tätigkeit), meinte As Kollege, dass A diese „Verluste" nun nicht absetzen kann. Lediglich in Höhe von 1k könnten diese abgesetzt werden, die restlichen 1k würden verpuffen. Ist dies korrekt? Hat A keine Möglichkeiten? Danke im Voraus!
Verpuffen Ausgaben?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
A kann natürlich die 2000 Euro Verlust aus seinem Gewerbe in der Steuererklärung ansetzen.
Je nach Konstellation kann/wird es passieren, dass das FA den Bescheid vorläufig hinsichtlich dieser Einkünfte bzw. Verluste erlässt.
In den Folgejahren wird dann geprüft, ob inzwischen Gewinne erzielt werden und somit eine Gewinnerzielungsabsicht und keine "Liebhaberei" besteht.
Im ersten Fall würde dann der Vorbehalt aufgehoben, im zweiten Fall ggf. die Verluste nachträglich nicht anerkannt.
Und verrechnet werden die Verluste mit den Einkünften aus nichtselbständiger Beschäftigung, nicht mit der gezahlten Lohnsteuer!
Sorry, das habe ich nicht verstanden. Nehmen wir an, A zahlt garkeine Lohnsteuer. Wenn die 2000 mit dem Einkommen verrechnet werden, bringt es ja nichts, diese anzusetzen, oder? Oder kann ein Verlust vorgetragen werden?
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Der Verlust mindert nicht die Steuer, sondern nur das zu versteuernde Einkommen. Bei einer Steuer von rund 1.000 € im Jahr liegt ein zu versteuerndes Einkommen von etwa 14.500 € vor. Unter der Berücksichtigung des Verlustes von 2.000 € beträgt die Steuer auf ein zu versteuerndes Einkommen von nunmehr 12.500 € immer noch 575 €!
Nur dann, wenn die Einkünfte insgesamt negativ werden, dann greift ...ZitatNehmen wir an, A zahlt garkeine Lohnsteuer. Wenn die 2000 mit dem Einkommen verrechnet werden, bringt es ja nichts, diese anzusetzen, oder? :
ZitatOder kann ein Verlust vorgetragen werden? :
taxpert
Verstehe, es war wohl echt blöd im Dezember zu gründen. Danke euch!
Zitat:Verstehe, es war wohl echt blöd im Dezember zu gründen.
Warum?
Letztlich hängt das Ganze auch davon ab, wie hoch denn der Gewinn im Folgejahr ist. Es kann sogar geschickt gewesen sein, den Betrieb im Dezember zu gründen.
Hallo,
eine Frage wäre auch noch was das für Ausgaben waren.
Je nach dem können die nämlich nicht direkt abgesetzt werden, sondern müssen abgeschrieben werden.
Stefan
Zitat:Zitat:Verstehe, es war wohl echt blöd im Dezember zu gründen.
Warum?
Letztlich hängt das Ganze auch davon ab, wie hoch denn der Gewinn im Folgejahr ist. Es kann sogar geschickt gewesen sein, den Betrieb im Dezember zu gründen.
Weil meine niedrigen unselbstständigen Einnahmen mit den Ausgaben aus der Selbststöndigkeit verrechnet wurden. 2020 könnte ich diese verrechnen da ich dann einen viel höheren Gewinn haben werde den ich drücken könnte.
ZitatHallo, :
eine Frage wäre auch noch was das für Ausgaben waren.
Je nach dem können die nämlich nicht direkt abgesetzt werden, sondern müssen abgeschrieben werden.
Stefan
Hallo.
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