Verpuffen Ausgaben?

13. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Afg001
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 11x hilfreich)
Verpuffen Ausgaben?

Hallo!
Ich bitte um Hilfe bei folgendem Fall:
A geht einer kleinen Beschäftigung nach, bei der er insgesamt rund 1000 Euro jährlich an Lohnsteuer zahlt. Zusätzlich hat A ein Gewerbe eröffnet - Leider jedoch zu einem schlechten Zeitpunkt (Dezember). A hat einige Ausgaben in diesem Gewerbe gehabt. Da diese aber die Einnahmen übertreffen (Bspw. 5k Einnahmen, 7k Ausgaben, 1k Steuerlast aus unselbstständiger Tätigkeit), meinte As Kollege, dass A diese „Verluste" nun nicht absetzen kann. Lediglich in Höhe von 1k könnten diese abgesetzt werden, die restlichen 1k würden verpuffen. Ist dies korrekt? Hat A keine Möglichkeiten? Danke im Voraus!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2111 Beiträge, 733x hilfreich)

A kann natürlich die 2000 Euro Verlust aus seinem Gewerbe in der Steuererklärung ansetzen.
Je nach Konstellation kann/wird es passieren, dass das FA den Bescheid vorläufig hinsichtlich dieser Einkünfte bzw. Verluste erlässt.
In den Folgejahren wird dann geprüft, ob inzwischen Gewinne erzielt werden und somit eine Gewinnerzielungsabsicht und keine "Liebhaberei" besteht.
Im ersten Fall würde dann der Vorbehalt aufgehoben, im zweiten Fall ggf. die Verluste nachträglich nicht anerkannt.
Und verrechnet werden die Verluste mit den Einkünften aus nichtselbständiger Beschäftigung, nicht mit der gezahlten Lohnsteuer!

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#2
 Von 
Afg001
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 11x hilfreich)

Sorry, das habe ich nicht verstanden. Nehmen wir an, A zahlt garkeine Lohnsteuer. Wenn die 2000 mit dem Einkommen verrechnet werden, bringt es ja nichts, diese anzusetzen, oder? Oder kann ein Verlust vorgetragen werden?

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#3
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Der Verlust mindert nicht die Steuer, sondern nur das zu versteuernde Einkommen. Bei einer Steuer von rund 1.000 € im Jahr liegt ein zu versteuerndes Einkommen von etwa 14.500 € vor. Unter der Berücksichtigung des Verlustes von 2.000 € beträgt die Steuer auf ein zu versteuerndes Einkommen von nunmehr 12.500 € immer noch 575 €!

Zitat (von Afg001):
Nehmen wir an, A zahlt garkeine Lohnsteuer. Wenn die 2000 mit dem Einkommen verrechnet werden, bringt es ja nichts, diese anzusetzen, oder?
Nur dann, wenn die Einkünfte insgesamt negativ werden, dann greift ...
Zitat (von Afg001):
Oder kann ein Verlust vorgetragen werden?


taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#4
 Von 
Afg001
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 11x hilfreich)

Verstehe, es war wohl echt blöd im Dezember zu gründen. Danke euch!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zitat:
Verstehe, es war wohl echt blöd im Dezember zu gründen.


Warum?

Letztlich hängt das Ganze auch davon ab, wie hoch denn der Gewinn im Folgejahr ist. Es kann sogar geschickt gewesen sein, den Betrieb im Dezember zu gründen.

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13686 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

eine Frage wäre auch noch was das für Ausgaben waren.
Je nach dem können die nämlich nicht direkt abgesetzt werden, sondern müssen abgeschrieben werden.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Afg001
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Verstehe, es war wohl echt blöd im Dezember zu gründen.


Warum?

Letztlich hängt das Ganze auch davon ab, wie hoch denn der Gewinn im Folgejahr ist. Es kann sogar geschickt gewesen sein, den Betrieb im Dezember zu gründen.


Weil meine niedrigen unselbstständigen Einnahmen mit den Ausgaben aus der Selbststöndigkeit verrechnet wurden. 2020 könnte ich diese verrechnen da ich dann einen viel höheren Gewinn haben werde den ich drücken könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Afg001
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

eine Frage wäre auch noch was das für Ausgaben waren.
Je nach dem können die nämlich nicht direkt abgesetzt werden, sondern müssen abgeschrieben werden.

Stefan


Hallo.
Leider alles „Kleinbeträge" unter 500 Euro, dafür mehrere.

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