Verrechnung von Verlustvorträgen

9. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
go560104-93
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verrechnung von Verlustvorträgen

Moin,
ich habe im letzten Jahr mein Studium beendet und im Juli des gleichen Jahres begonnen zu Arbeiten. Da es sich um ein Masterstudium handelte konnte ich durch die Steuererklärungen der Jahre 2016 bis 2018 insgesamt einen einen Verlustvortrag von ca. 6200 geltend machen. Die Prognose für die Rückzahlung für das Jahr 2019 liegt ohne den Einsatz der Verlustvorträge bereits bei ca. 65 % der entrichteten Steuer.

Meine Fragen:
(1) Wird der bereits bescheinigte Verlustvortrag automatisch vom Finanzamt mit verrechnet oder gibt es die Möglichkeit diesen Später einzusetzen?
(2) Wenn ja, macht es einen Unterschied wenn ich diesen in einem Jahr "einsetze" in dem ich die vollen 12 Monate gearbeitet habe?

Besten Dank schon einmal im Voraus für eure Hilfe.
Marcus

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Ja, er wird verrechnet. Nein, er kann nicht "verschoben" werden. Im Übrigen sollten Sie sich mal flott an die Erklärung für 2019 machen - durch den festgestellten Verlust sind Sie erklärungspflichtig, und die entsprechende Frist ist schon vor zwei Monaten abgelaufen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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