Hallo! Angenommen Person A) bezieht Erwerbsunfähigkeitsrente und hat ein Kleingewerbe.
Durch schwere Schicksalsschläge hat sich eine Steuerschuld angesammelt, die Summe ist wesentlich zu hoch angesetzt.
A) beantragt das nicht vollstreckt wird. Das Finanzamt lehnt dieses ab. Finanzamt lässt keine Ratenzahlung zu. Will Gerichtsvollzieher schicken.
Dem Amt ist bekannt das Person A) eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, das Hauptzollamt nichts pfänden konnte und die Person ein P-Konto hat.
Was könnte A) gegen das Finanzamt beantragen b.z.w. machen? Die Klage wäre für A) zu teuer.
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Verschuldet. Steuern. Finanzamt.
13. Oktober 2014
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Frage vom 13. Oktober 2014 | 17:43
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verschuldet. Steuern. Finanzamt.
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#1
Antwort vom 13. Oktober 2014 | 21:20
Von
Status: Unbeschreiblich (124030 Beiträge, 40312x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Durch schwere Schicksalsschläge hat sich eine Steuerschuld angesammelt, die Summe ist wesentlich zu hoch angesetzt. <hr size=1 noshade>
Hört sich nach Schätzung aufgrund fehlender Unterlagen an?
quote:<hr size=1 noshade>Finanzamt lässt keine Ratenzahlung zu. <hr size=1 noshade>
Was einen nicht an der Zahlung in Raten hindern solte ...
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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