Guten Tag,
folgende Situation:
Ein Mehrfamilienhaus wurde anfang 2025 als reine Kapitalanlage gekauft. Im Mai gabe es einen Gebäudebrand somit ist das Haus aktuell nicht bewohnbar. Der Schaden wird derzeit noch von der Versicherung reguliert.
Welche steuerlichen Auswirkungen gäbe es bei:
Methode A
Das Gebäude zum selben Kaufpreis zu verkaufen (damaliger Kaufpreis sehr gut daher möglich) und den Zeitwert von der Versicherung zu kassieren. Spekulationsfrist wäre dann für den Verkauf nicht fällig da kein Gewinn. Wie Sieht es dann mit der Versicherungsleistung aus
Methode B
Den Zeitwert zu kassieren und den Wiederaufbau in Eigenregie durchzuführen
Viele Dank im voraus.
Versicherungsleistung nach Gebäudebrand
5. Januar 2026
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Frage vom 5. Januar 2026 | 12:32
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherungsleistung nach Gebäudebrand
#1
Antwort vom 6. Januar 2026 | 11:52
Von
Status: Unbeschreiblich (50241 Beiträge, 17587x hilfreich)
Versicherungsleistungen sind in so einem Fall nur soweit steuerpflichtig, wie ihnen Werbungskosten oder eine AfaA gegenüber steht.
#2
Antwort vom 8. Januar 2026 | 14:28
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Versicherungsleistungen sind in so einem Fall nur soweit steuerpflichtig, wie ihnen Werbungskosten oder eine AfaA gegenüber steht.
D.h konkret wenn ich für das Objekt keine Werbungskosten oder AFA geltend mache, wird die Versicherungsleistung nicht als Einkommen gewertet sondern als Vermögen welches dann nicht versteuert werden muss?
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#3
Antwort vom 8. Januar 2026 | 15:03
Von
Status: Unbeschreiblich (50241 Beiträge, 17587x hilfreich)
Zitat :D.h konkret wenn ich für das Objekt keine Werbungskosten oder AFA geltend mache,
Wenn man den Brandschaden nicht als Werbungskosten oder als AfaA (Abschreibung für außergewöhnliche Abnutzung) geltend macht, dann ist die Versicherungsleistung nicht steuerpflichtig.
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