Hallo,
eine Bekannte arbeitet all Aushilfe auf 400EUR-Basis. Jetzt bekommt sie eine Ferienwohnung als vorgezogenes Erbe geschenkt. Muss sie die Mieteinnahmen aus der FeWo nun versteuern, da sie jetzt über die 410EUR p. Monat kommt?
Versicherungspflicht bei Mieteinnahmen?
14. April 2004
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Frage vom 14. April 2004 | 14:41
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 3x hilfreich)
Versicherungspflicht bei Mieteinnahmen?
Haben Sie sich versteuert?
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#1
Antwort vom 14. April 2004 | 15:06
Von
Status: Lehrling (1337 Beiträge, 258x hilfreich)
Ja klar müssen die Mieteinnahmen versteuert werden. Das sind Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung - natürlich können die Ausgaben für die Ferienwohnung abgezogen werden - versteuert wird nur der Gewinn.
Trotzdem kann ihre Bekannte weiterhin auf 400,- Euro Basis arbeiten und dieser Lohn wird vom Arbeitgeber pauschal versteuert.
Gruß
MCNeubert
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"michael@neubert.com
www.MCNeubert.de"
#2
Antwort vom 14. April 2004 | 16:32
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 3x hilfreich)
ok, die Einnahme muss versteuert werden.
Wie sieht das mit der Krankenversicherung aus? Sie ist in der Familienversicherung untergebracht und kommt mit den Mieteinnahmen über die Bemessungsgrenze der Krankenkassen.
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