Versorgungsbezüge nach § 19 Abs. 2 EStG

20. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Fragende77
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 5x hilfreich)
Versorgungsbezüge nach § 19 Abs. 2 EStG

§ 19 Abs. 2 EStG definiert in seinem Satz 2 die Versorgungsbezüge.
Frage bezüglich: § 19 Abs. 2 Nr. 2 EStG : "Bezüge wegen Erreichen einer Altersgrenze gelten erst dann als Versorgungsbezüge, wenn der Steuerpflichtige das 63. Lebensjahr (...) vollendet hat.
[color=blue]Welche Einkünfte hat denn ein solcher, der das 63. Lebensjahr noch nicht vollendet hat? [/color]
Oder ist das nur so zu verstehen, dass er zwar schon Einkünfte aus § 19 Abs. 2 EStG hat, sich das Jahr des Versorgungsbeginns + Versorgungsfreibetrag auf das Jahr der Vollendung seines 63. Lebensjahres bezieht?

Beispiel: ein Berechtigter aus § 19 Abs. 2 EStG ist im 2010 erst 62 Jahre alt und vollendet im 2011 das 63. Lebensjahr --> Jahr des Versorgungsbeginns: 2012 --> Versorgungsfreibetrag 28,8%, Höchstbetrag 2.160€ und Zuschlag: 648€

Danke im Voraus!



-- Editiert am 20.02.2011 14:52

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
eh es te geh
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 143x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Welche Einkünfte hat denn ein solcher, der das 63. Lebensjahr noch nicht vollendet hat? <hr size=1 noshade>


Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.


quote:<hr size=1 noshade>Oder ist das nur so zu verstehen, dass er zwar schon Einkünfte aus § 19 Abs. 2 EStG hat, sich das Jahr des Versorgungsbeginns + Versorgungsfreibetrag auf das Jahr der Vollendung seines 63. Lebensjahres bezieht? <hr size=1 noshade>


Dazu gibt § 19 Abs. 2, Nr. 2 EStG Auskunft:
"Bezüge wegen Erreichens einer Altersgrenze gelten erst dann als Versorgungsbezüge, wenn der Steuerpflichtige das 63. Lebensjahr oder, wenn er schwerbehindert ist, das 60. Lebensjahr vollendet hat."

Zu beachten ist § 19 Abs. 2, Satz 12 EStG :
"Für jeden vollen Kalendermonat, für den keine Versorgungsbezüge gezahlt werden, ermäßigen sich der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag in diesem Kalenderjahr um je ein Zwölftel."

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-- Editiert am 25.02.2011 08:11

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