Verspätete Steuererklärung und Crypto-Handel

15. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Hagenruck
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verspätete Steuererklärung und Crypto-Handel

Hallo zusammen,

ich habe von ca. Oktober 2016 bis Januar 2017 zum Spaß mit Kryptowährungen gehandelt und die Coins dann in einem Wallet abgelegt und mich bis heute nie wieder damit beschäftigt. Ich habe dazu bis heute keine Steuererklärung gemacht, bis mir jetzt klar wurde, dass ich verpflichtet bin meine Gewinne zu versteuern und dass darüber hinaus die Steuererklärung schon verspätet ist.

Zwei Fragen:
Habe ich mich schon strafbar gemacht/Ist das Steuerhinterziehung?
Wie gehe ich jetzt am besten vor um einerseits meinen Gewinn von damals korrekt zu versteuern und andererseits möglichst wenig Strafe zahlen zu müssen?

Viele Grüße
-H

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4895 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat:
Habe ich mich schon strafbar gemacht/Ist das Steuerhinterziehung?

Soweit dies 2016 kann der Tatbestand durch verspätete Abgabe erfüllt sein. Für Gewinne aus 2017 würde ich dies zum jetzigen Zeitpunkt verneinen.

Zitat:
Wie gehe ich jetzt am besten vor um einerseits meinen Gewinn von damals korrekt zu versteuern und andererseits möglichst wenig Strafe zahlen zu müssen?

Die Antwort auf die zweite Frage, ist die gleiche wie auf die erste:
Machen Sie schnellstmöglichst eine Steuererklärung, in der alle Einkünfte zutreffend erklärt werden. Diese dürfte dann als strafbefreiende Selbstanzeige gewertet werden, sofern man denn überhaupt eine Steuerhinterziehung als erfüllt ansieht.
Im Zweifel ziehen Sie lieber einen Steuerberater hinzu.

Neben der strafrechtlichen Beurteilung kann es sein, dass ein Verspätungszuschlag i.S.d. § 152 AO festgesetzt wird. Bei einer erstmaligen Verspätung ist das jedoch regelmäßig nicht der Fall.

-- Editiert von Cybert. am 15.12.2018 13:55

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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