Versteuerung Corona Soforthilfe

28. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.03.2022 18:35:40
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Versteuerung Corona Soforthilfe

Kleinstunternehmer X hatte im Sommer 2020 die NRW Soforthilfe vom 9000€ erhalten. Diese Hilfe gab es nur als Pauschalbetrag. Im Januar 2021 hatte er die Überzahlung vom 7000€ zurücküberwiesen.

Wie muss X nun diese Soforthilfe steuerlich angeben?

1.) muss/kann die 2000€ (9000€ - 7000€) für 2020 als Einnahmen versteuern
oder
2.) muss er für 2020 die vollen 9000€ versteuern und für 2021 die 7000€ als Ausgaben verbuchen.

Im zweiten Fall würde netto kaum etwas von der Soforthilde für ihn übrigbleiben da er dann 2020 erheblich mehr Steuern zahlen müsse, während sich die Ausgaben in 2021 steuerlich kaum auswirken würden da er ohnehin nicht mehr als 12.000€/a verdient.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4892 Beiträge, 1177x hilfreich)

Bei einer Einnahmenüberschussrechnung: 2.)

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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