Kleinstunternehmer X hatte im Sommer 2020 die NRW Soforthilfe vom 9000€ erhalten. Diese Hilfe gab es nur als Pauschalbetrag. Im Januar 2021 hatte er die Überzahlung vom 7000€ zurücküberwiesen.
Wie muss X nun diese Soforthilfe steuerlich angeben?
1.) muss/kann die 2000€ (9000€ - 7000€) für 2020 als Einnahmen versteuern
oder
2.) muss er für 2020 die vollen 9000€ versteuern und für 2021 die 7000€ als Ausgaben verbuchen.
Im zweiten Fall würde netto kaum etwas von der Soforthilde für ihn übrigbleiben da er dann 2020 erheblich mehr Steuern zahlen müsse, während sich die Ausgaben in 2021 steuerlich kaum auswirken würden da er ohnehin nicht mehr als 12.000€/a verdient.
Versteuerung Corona Soforthilfe
28. Februar 2021
Thema abonnieren
Frage vom 28. Februar 2021 | 21:42
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Versteuerung Corona Soforthilfe
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 28. Februar 2021 | 21:54
Von
Status: Master (4892 Beiträge, 1177x hilfreich)
Bei einer Einnahmenüberschussrechnung: 2.)
Und jetzt?
Schon
268.027
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten