Hallo,
ich fahre als Aussendienstmitarbeiterin einen Dienstwagen, der mit 1% geldwertem Vorteil versteuert wird. Wie sieht die korrekte Versteuerung aus?
Bei mir wurden die 1% zunächst dem Grundgehalt zugerechnet, daraus die Sozialabgaben etc. errechnet und abgezogen= vorläufiges Netto. Der 1% Betrag wurde anschliessend von diesem Netto wieder voll abgezogen = tatsächliches Netto.
Ein Kollege meinte, dies sei nicht korrekt, da der Wagen im Aussendienst eingesetzt würde. Die o.g. Regel träfe nur MA, die im Innendienst sind und trotzdem einen Dienstwagen hätten.
Wie seht Ihr das?
Danke.
Versteuerung Dienstwagen
30. November 2005
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Frage vom 30. November 2005 | 18:40
Von
Status: Schüler (265 Beiträge, 43x hilfreich)
Versteuerung Dienstwagen
Haben Sie sich versteuert?
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#1
Antwort vom 1. Dezember 2005 | 09:12
Von
Status: Unbeschreiblich (46756 Beiträge, 16580x hilfreich)
Das ist auch für Mitarbeiter im Außendienst korrekt.
In dem Fall kann es aber günstiger sein, die tatsächlichen Kosten abzurechnen. Voraussetzung dafür wäre aber das Führen eines Fahrtenbuches.
Und jetzt?
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