Versteuerung Dienstwagen bei Gehaltverzicht

13. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Matara80
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Versteuerung Dienstwagen bei Gehaltverzicht

Hallo

Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, nachdem auch in unserer Lohnabteilung Verwirrung herrscht.

Über meinen Arbeitgeber habe ich ein Fahrzeug gekauft. Dieses bezahle ich mittels Gehaltsverzichts komplett ab (mit allen Betriebskosten wie Versicherung, Benzin, Reparatur, Wartung).

Wie werden nun die Steuern berechnet. Momentan greift die 1%-Regelung. Meines erachtens rechnet mein Arbeitgeber die Steuern aus dem 'normalen' (ohne Gehaltsverzicht) Brutto aus und zieht sie mir dann vom Brutto nach dem Gehaltsverzicht ab. Ist das so korrekt? Oder wie ist die korrekte Berechnung in so einem Fall?

Danke für die Hilfe!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(629 Beiträge, 346x hilfreich)

Dein Arbeitgeber hat ein Auto gekauft.

Du zahlst den Kaufpreis nun an deinen Arbeitgeber über Gehaltsverzicht ab?

Darf ich mal Fragen wem der Wagen gehört. Hört sich für mich ganz so an, als ob das wirtschaftliche Eigentum bei dir ist und es sich beim Gehaltsverzicht vielmehr um eine Darlehensrückzahlung an den Arbeitgeber handelt.

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#2
 Von 
Matara80
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Der Wagen gehört am Ende der Laufzeit mir. Mein Arbeitgeber hat den Wagen für mich geleast (Leasekauf), am Ende muss ich eine Schlussrate zahlen, dann bekomme ich die Papiere.

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#3
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Die Bank behält auch die Papiere bis der Kredit bezahlt ist.
Ich schätze das eher als Kredit ein.
Die Idee ist aber witzig.
Der AG kauft mir alle möglichen Konsumgüter und zahlt mir halt weniger oder kein Gehalt und ich zahle keine Steuern und Sozialabgaben. Ich werde direkt mal mit meinem Chef sprechen ;)
Aber im Ernst. Wenn die 1% Regelung greift, dann müsste es ein Dienstwagen sein der der Firma gehört. Weshalb solltest Du den dann abbezahlen. Oder habt ihr geregelt, dass das Gehalt nur bis zum prognostizierten Restwert einbehalten wird und der Wagen dann Dir gehört. Aber dann wäre es m.E. auch ein Kredit.

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#4
 Von 
Matara80
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
Gehaltsverzicht läuft auf eine Dauer von insgesamt vier Jahren, danach zahle ich die Schlussrate und bekomme dann wieder ein 'komplettes' Gehalt.

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#5
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Bis zu welcher Summe läuft der Gehaltsverzicht? Neuwert, oder Restwert zu einem Zeitpunkt X

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#6
 Von 
Matara80
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie?

Wir haben vor etwa 3 Jahren den Vertrag geschlossen, dass ich auf 600 Euro meines Bruttos verzichte (mittlerweile auf 400 Euro geändert) und das mit einer Laufzeit von 48 Monaten.
Zum Ende der Laufzeit muss ich, wie bei einem normalen Leasingvertrag noch ca. 5.000 Euro als Schlussrate zahlen. Das heißt, ich habe zu diesem Zeitpunkt den kompletten Neupreis abbezahlt.

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#7
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Ich bin nun wirklich kein Experte, aber dann verstehe ich die 1% Regelung nicht. Für mich riecht das nach einem zinslosen Kredit des AG

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#8
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Ist das so korrekt?

Ja.

Wenn die 1% Regelung greift, dann müsste es ein Dienstwagen sein der der Firma gehört

Das ist nicht erforderlich. Das Kfz muß dem AN lediglich durch den AG zur Verfügung gestellt werden.

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#9
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Zahl der AG denn auch die laufenden Kosten wie Versicherung, Steuer, Benzin usw.?

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#10
 Von 
Matara80
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Arbeitgeber zahlt im Grunde nichts für den Wagen. Ich bekomme einen Betrag X vom Gehalt abgezogen. Dieser Betrag wird auf ein 'Konto' gutgeschrieben und von dort aus werden alle Kosten beglichen. Am jahresende gibt es eine Abrechnung.

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