Versteuerung Einkünfte AirBnB

16. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
NathalieGier
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Versteuerung Einkünfte AirBnB

Hallo zusammen,
folgende zwei Cases, zu denen ich Rat benötige:

(1) Angabe beim Finanzamt erforderlich? Wir haben unsere Wohnung für 1 Monat über AirBnB vermietet. Da es nur ein Notfalls-/ Übergangslösung war, haben wir keinen Gewinn dadurch erzielt. Die Warmkosten der Wohnung betragen 1800€, diese haben wir letztendlich auch eingenommen. Was hat es mit dem Freibetrag von 520€ auf sich? Sind damit nur die Gewinne gemeint oder die Mieteinnahmen, also die 1800 €?

(2) Teilvermietung: Wie sieht es steuerlich aus, wenn nur ein Zimmer einer Wohnung bei AirBnB vermietet wird? Beispiel, gesamte Wohnung kostet monatlich 2000, davon wird ein Zimmer über AirBnB für 1200€ monatlich vermietet. Würden die Gewinne für die Vermietung dann auch nur anteilig (also auf das Zimmer runtergerechnet) berechnet werden oder auf die gesamte Wohnung?

Entschuldigt, wenn ich mich nicht ganz klar ausgedrückt habe, fragt bei Unklarheiten aber gern einfach nach!

Danke euch im Voraus!
Nathalie

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4850 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zitat (von NathalieGier):
Würden die Gewinne für die Vermietung dann auch nur anteilig (also auf das Zimmer runtergerechnet) berechnet werden oder auf die gesamte Wohnung?

Einkünfte werden nur aus der Vermietung erzielt. Also 1.200 Euro Einnahmen und die Werbungskosten anteilig auf das Zimmer.

Zitat (von NathalieGier):
Was hat es mit dem Freibetrag von 520€ auf sich?

Wo finde ich den?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NathalieGier
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schonmal!

1. Sprich, ich muss die 1800€ unter meinen Einkünften in der Steuererklärung führen, selbst wenn ich dadurch keine Gewinner erzielt habe?

2. Wie ist das dann bei Langzeitmieten (WGs)? D.h. wenn man sich eine Wohnung teilt und nur der Hauptmieter an den Vermieter die Mietkosten zahlt, jedoch vom anderen Mieter die (Teil-)Miete bekommt? Dann teilt man sich ja nur die Kosten - in welchem Fall muss ich das beim Finanzamt angeben?

3. Dass es die Freigrenze gibt, habe ich hier gelesen:

Zitat (von Cybert.):
Wo finde ich den?


Ausnahme: Nicht immer führen Vermietungen über Airbnb zu Steuern
Eine wichtige Ausnahme sollten Sie jedoch kennen. Betragen die in einem Jahr erzielten Mieteinnahmen aus der Vermietung bzw. Untervermietung der eigenen Wohnung bzw. des eigenen Hauses nicht mehr als 520 Euro, kann diese Miete ohne schlechtes Gewissen steuerfrei kassiert werden (R 21.2 Abs. 1 Einkommensteuerrichtlinien).

Doch aufgepasst: Bei dieser 520-Euro-Grenze handelt es sich um eine Freigrenze. Das bedeutet, dass die Mieteinnahmen versteuert werden müssen, wenn die Miete pro Jahr 521 Euro betragen hat. Wieviel von der Miete tatsächlich versteuert werden muss, hängt dann davon ab, wie hoch die Werbungskosten im Zusammenhang mit der (Unter) Vermietung sind.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4850 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zitat (von NathalieGier):
1. Sprich, ich muss die 1800€ unter meinen Einkünften in der Steuererklärung führen, selbst wenn ich dadurch keine Gewinner erzielt habe?

Nein, plus/minus null.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von NathalieGier):
Was hat es mit dem Freibetrag von 520€ auf sich? Sind damit nur die Gewinne gemeint oder die Mieteinnahmen, also die 1800 €?


Es sind die Einnahmen gemeint, also die 1.800€.

Zitat (von NathalieGier):
1. Sprich, ich muss die 1800€ unter meinen Einkünften in der Steuererklärung führen, selbst wenn ich dadurch keine Gewinner erzielt habe?


Wenn man keinen Gewinn erzielt hat, dann muss man die Einnahmen auch nicht aufführen.

Zitat (von NathalieGier):
2. Wie ist das dann bei Langzeitmieten (WGs)? D.h. wenn man sich eine Wohnung teilt und nur der Hauptmieter an den Vermieter die Mietkosten zahlt, jedoch vom anderen Mieter die (Teil-)Miete bekommt? Dann teilt man sich ja nur die Kosten - in welchem Fall muss ich das beim Finanzamt angeben?


Das ist beim Finanzamt anzugeben, wenn man damit Gewinn erzielt. Den Mieteinnahmen sind dabei jedoch nur die auf den vermieteten Teil entfallenden anteiligen Kosten gegenzurechnen.

1x Hilfreiche Antwort

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