Hallo zusammen,
ich blicke bei der aktuellen Rechtslage nicht ganz durch. Ich habe im April 2019 ein Elektroauto als Firmenwagen gekauft. Listenpreis ist bei knapp 55.000 Euro. Die Besteuerung sollte OHNE Fahrtenbuch erfolgen, also Stand 2019: 0.5% Regelung des Listenpreises.
Nun gab es hierzu ja einige Änderungen. Einerseits die Änderung auf 0.25%, welche ja auch rückwirkend für alle Neufahrzeuge ab 01.01.2019 gelten soll, andererseits die Staffelung der Prämie, welche aber ja nicht für mich gilt.
Aber diese Reduzierung auf 0.25% rückwirkend: Muss ich jetzt für 2019 eine Versteuerung mit 0.5% vornehmen und ab 2020 dann eine Versteuerung von 0.25%? Oder gilt das mit den 0.25% auch rückwirkend für die Erklärung 2019? Oder liege ich ganz falsch?
Gruß
Roger
-- Editiert von Roger am 24.09.2020 14:00
Versteuerung Elektroauto Tesla Model 3 als Selbstständiger?
24. September 2020
Thema abonnieren
Frage vom 24. September 2020 | 13:58
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 0x hilfreich)
Versteuerung Elektroauto Tesla Model 3 als Selbstständiger?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 24. September 2020 | 18:06
Von
Status: Unbeschreiblich (47618 Beiträge, 16830x hilfreich)
Zitat:Muss ich jetzt für 2019 eine Versteuerung mit 0.5% vornehmen und ab 2020 dann eine Versteuerung von 0.25%?
So ist es.
#2
Antwort vom 24. September 2020 | 21:54
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank :-)
Und jetzt?
Schon
267.925
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
Top Steuerrecht Themen
-
7 Antworten