Versteuerung Elterngeld

3. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Andy_1975
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Versteuerung Elterngeld

Hallo zusammen,
wir erwarten ungeplant Nachwusch im November.
Meine Freundin und ich sind noch nicht Verheiratet und leben auch noch nicht zusammen, hätten dies aber jetzt dank Nachwuchs vorgehabt. Eine bekannte hat mir jetzt gesagt das bei einer Heirat ihr Elterngeld/Erziehungsgeld auf mein Einkommen (bei Zusammenveranlagung) hinzugerechnet wird. Ist das richtig? Wäre es dann nicht steuerlich besser mit der Hochzeit gleich noch ein Jahr zu warten?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Das elterngeld an sich ist steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt des § 32b EStG . Das bedeutet, dass auf das zu versteuernde Einkommen ein höherer Steuersatz zur Anwendung kommt. Das passiert auch bei einer Zusammenveranlagung, wenn ein Ehepartner steuerpflichtige Einkünfte hat, der andere z.B. Elterngeld bezieht.
Auf der anderen Seite profitieren beide wieder davon, dass bei der Zusammenveranlagung u.a. ein höherer (doppelter) Grundfreibetrag gewährt wird. In den meisten Fällen ist die Zusammenveranlagung immer noch die günstigere Variante. Im Bedarfsfall kann auch die getrennte Veranlagung gewählt werden, bei dem jeder Ehepartner für sich veranlagt wird.
Es ist abschließend zu beachten, dass der Bezug von Lohnersatzleistungen wie Elterngeld eine Steuererklärungspflicht auslöst, d.h. es muss eine Erklärung abgegeben werden.

In diesem Fall rentiert sich evtl. die Anschaffung einer Steuersoftware, die Zusammen- und getrennte Veranlagung vergleicht oder der Gang zum Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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