Hallo,
meine Eltern besitzen zwei nebeneinander liegende Eigentumswohungen. In der Einen wohnen sie selbst, die Andere nutze ich derzeit.
Wenn sie nun die zweite Wohnung an eine fremde Person vermieten, wer von meinen Eltern muß die Mieteinnahmen versteuern, oder kann das frei gewählt werden?
Grüße
kalinka
Versteuerung Mieteinnahmen
9. Februar 2009
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Frage vom 9. Februar 2009 | 12:58
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 4x hilfreich)
Versteuerung Mieteinnahmen
Haben Sie sich versteuert?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 9. Februar 2009 | 17:09
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
Die Einnahmen müssen von demjenigen versteuert werden, der Eigentümer der Wohnung und somit auch Vermieter ist, wenn beide zur Hälfte Eigentümer sind, werden die Einnahmen auch von beiden zur Hälfte versteuert.
Wenn die Eltern die gemeinsame Veranlagung wählen, was in nahezu allen Fällen die günstigere Variante ist, dann spielt es im Ergebnis keine Rolle, wer die Einnahmen versteuert.
Versteuert werden muss die Miete (Einnahmen) abzüglich der Kosten (Ausgaben) und der Abschreibung (AfA). Bei der Steuererklärung muss zusätzlich die Anlage V ausgefüllt werden.
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#3
Antwort vom 9. Februar 2009 | 19:54
Von
Status: Lehrling (1592 Beiträge, 789x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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