Versteuerung Mieteinnahmen

9. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
kalinka30
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 4x hilfreich)
Versteuerung Mieteinnahmen

Hallo,

meine Eltern besitzen zwei nebeneinander liegende Eigentumswohungen. In der Einen wohnen sie selbst, die Andere nutze ich derzeit.
Wenn sie nun die zweite Wohnung an eine fremde Person vermieten, wer von meinen Eltern muß die Mieteinnahmen versteuern, oder kann das frei gewählt werden?

Grüße
kalinka

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Die Einnahmen müssen von demjenigen versteuert werden, der Eigentümer der Wohnung und somit auch Vermieter ist, wenn beide zur Hälfte Eigentümer sind, werden die Einnahmen auch von beiden zur Hälfte versteuert.

Wenn die Eltern die gemeinsame Veranlagung wählen, was in nahezu allen Fällen die günstigere Variante ist, dann spielt es im Ergebnis keine Rolle, wer die Einnahmen versteuert.

Versteuert werden muss die Miete (Einnahmen) abzüglich der Kosten (Ausgaben) und der Abschreibung (AfA). Bei der Steuererklärung muss zusätzlich die Anlage V ausgefüllt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 789x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.342 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen