Hallo,
ich bin jetzt im Vorstand eines Vereins und werde dem Kassenwart aushelfen.
ich habe erfahren, dass bisher bei einigen Veranstaltungen ein Behälter aufgestellt wurde und Besucher und Gäste Spenden eingeworfen haben. Ins Kassenbuch wurde das gesammte Geld eingetragen mit einem Beleg, in dem das Datum, der Gesamtbetrag und Anzahl der Besucher in ca. eingetragen war, und vom Vorstand unterschrieben.
Nun zu meiner Frage: Unterliegt dieser Betrag der Schenkungssteuer von 30%, falls diese Spenden den Freibetrag von 20000€ überschreitet? Der Verein ist nicht als gemeinnützig anerkannt. Außerdem sind ja die Namen der Spender nicht bekannt.
mfg
Versteuerung Spendensammlung
30. März 2015
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Frage vom 30. März 2015 | 23:30
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 2x hilfreich)
Versteuerung Spendensammlung
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#1
Antwort vom 31. März 2015 | 00:36
Von
Status: Philosoph (13735 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Gab es denn schon einmal eine Spende in dieser Höhe?Zitat:Unterliegt dieser Betrag der Schenkungssteuer von 30%, falls diese Spenden den Freibetrag von 20000€ überschreitet?
Die Schenkungsteuerfreibeträge gelten nämlich pro Person (und zwar sogar auf beiden Seiten). Ich kann beispielsweise Millionen verschenken (an verschiedene Personen), ohne Steuern zahlen zu müssen. Und genauso kann ich steuerfrei Millionen geschenkt bekommen (wieder von verschiedenen Personen).
Stefan
#2
Antwort vom 31. März 2015 | 16:06
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 2x hilfreich)
Hallo,
nein es gab nur kleinere Spenden.
Ich muss meine Frage nochmal genauer erläutern. Und zwar geht es um Spenden von Unbekannten.
Ich habe gehört, dass alle Spenden von Unbekannten als eine Person behandelt werden. Stimmt das denn überhaupt?
Denn so ist es doch wahrscheinlicher, dass der Freibetrag überschritten wird.
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