Hallo zusammen,
ich werde einen Vollstromer Dienstwagen bekommen.
Hier versteuere ich den geldwerten Vorteil mit 0,25% des Listenpreises + Entfernungsanteil.
Jetzt frage ich mich welcher Listenpreis gilt als Grundlage der Besteuerung?
a) der Listenpreis am Tag der Bestellung
b) der Listenpreis am Tag der Zulassung (das kann ich heute ja gar nicht abschätzen)
Das Thema ist, dass ich versuchen möchte unter den 60.000€ zu bleiben um die 0,25% und nicht 0,5% Besteuerung zu bekommen, allerdings wäre das ganze ja eine Lotterie falls der Listenpreis am Tag der Zuslassung gelten würde.
Kann hier jemand seine Erfahrungen teilen?
Danke!!
Versteuerung Vollstromer Dienstwagen
12. Juni 2023
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Frage vom 12. Juni 2023 | 09:24
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Versteuerung Vollstromer Dienstwagen
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#1
Antwort vom 12. Juni 2023 | 12:46
Von
Status: Unbeschreiblich (46689 Beiträge, 16550x hilfreich)
Da hilft ein Blick ins Gesetz.
Der § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 lautet:
Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt
wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen
-- Editiert von User am 12. Juni 2023 12:46
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