Versteuerung der Abfindung - Womit muss ich rechnen wenn ich 50.000 Euro erhalte?

23. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
peerchen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Versteuerung der Abfindung - Womit muss ich rechnen wenn ich 50.000 Euro erhalte?

Wie kann ich eine Abfindung, die ich in 2004 erhalte,
für mich optimal versteuern? Habe etwas von einer
fünftelung gehoert. Das heißt die Abfindung wird
über fünf Jahre verteilt. Kennt sich damit jemand aus?
Mit welchen Steuerbelastungen muß ich rechnen
wenn ich 50000 Euro erhalte? Bin 16 Jahre beim
ARBG, 47 Jahre alt, ledig keine Kinder.
Vielen Dank vorab, für die kompetenten Antworten.

-----------------
"peer"

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
rama123
Status:
Schüler
(166 Beiträge, 45x hilfreich)

zu rechnen ist mit einer hohen steuerbelastung. absolute zahlen kann ich nicht nennen, da der nicht nach § 3 Nr. 9 EStG steuerfrei teil der abfindung zusammen mit den weiteren einkünften des jahres 2004 besteuert wird. je nach dem was sonst noch in 2004 erwirtschaftet wird steigt der steuersatz. die 5-tel-regelung findet auf ältere leute anwendung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.748 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen