Versteuerung der Einnahmen aus Erbengemeinschaft

3. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
olha
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Versteuerung der Einnahmen aus Erbengemeinschaft

Hallo, nachdem ich im Erbrechtsforum keine Antwort erhalten habe, versuche ich hier noch mal mein Glück. Ist aber zugegebenermaßen sehr speziell, aber vielleicht hatte ja schonmal jemand was damit zu tun...:

Für den Vollzug eines Testamentes wurde vom Erblasser im Testament ein Testamentsvollstrecker benannt. Die 4 Kinder (genannt A,B,C und D) des Erblassers erben laut Testament zu je 1/4. Dem Kind D wurde bereits ein Betrag (sagen wir 50.000 Euro) in Anrechnung auf seinen Erbteil ausbezahlt.
Das Erbe (Immobilie) darf erst in 15 Jahren verkauft werden und wirft momentan pro Jahr eine gewisse Summe (ca. 20.000 Euro) Gewinn ab.
Der Testamentsvollstrecker setzt das Testament folgendermaßen um:
der Gewinn wird geviertelt, jeder der Kinder erhält 6.000 im Jahr als Einkunft aus Vermietung und Verpachtung und muß dies entsprechend versteuern. Die 6.000 Euro von Kind D werden jedoch nicht wirklich ausbezahlt, sondern direkt an die 3 restlichen Kinder A, B, und C verteilt. Unterm Strich hat nun A, B und C also jeweils 8.000 E erhalten (und davon nur 6.000 versteuert) Kind D nichts (aber Steuern bezahlt).
Auf dem virtuellen Verrechnungskonto von D erscheint in der Abrechnung von dem Ausgangswert -50.000 jetzt noch -44.000. Der Testamentsvollstrecker möchte diese Art der Abrechnung so lange weiterführen, bis das Verrechnungskonto auf Null ist, danach zu gleichen Teilen an alle 4 Kinder auszahlen. Evtl. wird jedoch auch die Immobilie verkauft, bevor das Konto auf Null ist.

Meine Fragen:
a) die Verrechnung widerspricht meiner eigenen mathematischen Logik: die Kinder A,B, und C haben doch jeweils 8.000 E im Jahr bekommen, warum soll das Verrechnungskonto von D nur um 6.000 Euro sinken? (Als Antwort auf meine Frage habe ich ein "das ist rechtlich so korrekt" bekommen...)

b) ist es wirklich üblich, die Verrechnung nach Steuerabzug zu tätigen? Muß Kind D tatsächlich die Einkünfte bis zum Erreichen der 50.000 Euro versteuern?

Vielen Dank für Meinungen, haltet ihr die Vorgehensweise für korrekt?
Gruß,
C.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Tehlerfeufel
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 17x hilfreich)

Es kommt auf den Wortlaut des Testaments an. Aber prinzipiell stimme ich Dir zu, dass hier etwas nicht passt. Der Ausgleichszahlung an die Miterben stimme ich dem Grunde nach zu, aber nicht der Höhe nach. Wenn die 50.000 Euro als Voraberbteil angerechnet werden sollen, dann schuldet man jedem Geschwisterteil 1/4 davon und nicht 1/3. Das virtuelle Konto hätte also mit -37.500 Euro starten müssen. Hätte es das Voraberbe nicht gegeben, hätte jedes Kind 12.500 Euro mehr bekommen. Was anderes darf jetzt auch nicht herauskommen.

-- Editiert Tehlerfeufel am 03.08.2013 23:37

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