Hallo,
ich habe mir auf Gran Canaria eine Ferienwohnung gekauft, die ich vorzugsweise selbst nutze.
An den Tagen, die ich nicht vor Ort sein kann möchte ich die Wohnung vermieten. Die Besteuerung findet ja nach DBA in Spanien statt (bin Nichtresident). Muss ich diese Werte auch in meiner deutschen Steuererklärung angeben.
Mfg Rainer Pingel
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Versteuerung der Mieteinnahmen aus Spanien
24. April 2013
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Frage vom 24. April 2013 | 08:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Versteuerung der Mieteinnahmen aus Spanien
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#1
Antwort vom 24. April 2013 | 09:16
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 12x hilfreich)
Hallo rainerp123,
die spanischen Einkünfte müssen Sie in der deutschen Steuererklärung angeben (Anlage V). Dazu behandeln Sie das Mietobjekt einfach so, als ob es in Deutschland belegen wäre.
Spanien hat eine Besonderheit: Die Doppelbesteuerung wird durch Anrechnung der spanischen Steuer vermieden. (s. Art. 22 Abs. 2 b) vii) DBA Spanien ). In den meisten DBA wird die Doppelbesteuerung durch Freistellung der Einkünfte mit Progressionsvorbehalt verhindert.
Folglich müssten Sie noch die Anlage AUS einreichen und dort die spanische Steuer erfassen.
Viele Grüße
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