Versteuerung der ausstehenden Gehälter - Wer kommt für Steuernachteil auf ?

20. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.03.2019 13:31:50
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 5x hilfreich)
Versteuerung der ausstehenden Gehälter - Wer kommt für Steuernachteil auf ?

Meine Kündigungsschutzklage wurde heute gewonnen und mir stehen ca. 7200 € vom Arbeitgeber zu, die der Richter mir zugesprochen hat ( etwas weniger als 3 Monatsgehälter á 2470 € ). Bei einem Monatsgehalt in Höhe von 2470 € erhalte ich bei Steuerklasse 1 netto genau 1650 €. Jetzt habe ich von Freunden gehört, dass bei der Abrechnung im Verdienst 7200 € steht und alle Beträge, wie Krankenversicherung, Rentenversicherung etc. von dem Betrag aufeinmal abgezogen werden, sodass mir am Ende etwas mehr als 4000 € netto übrig bleiben, was auf drei Monatsgehälter runtergerechnet ca. 1300 € wären, wodurch ich im Endeffekt 250 € im Monat weniger netto habe dadurch, dass alles aufeinmal versteuert wird.

Statt den 4950 €, die ich im "Normalfall" kriege, kriege ich jetzt 4000 €, wodurch ich 950 € weniger zur Verfügung habe.

Meine Fragen :
-Wie sieht es steuerlich aus ? Wird das Einkommen wie meine Freunde sagen, aufeinmal besteuert, wodurch ich 4000 € zur Verfügung habe ?
-Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass wenn es zu einem Steuernachteil wegen einer hohen EInmalzahlung vom AG kommt, dieser auch für den dadurch entstandenen Schaden aufkommen muss. Gilt diese Regelung noch oder ist dies Quatsch ?

Danke für eure Hilfe. Wünsche euch noch einen schönen Abend :)

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Wird das Einkommen wie meine Freunde sagen, aufeinmal besteuert, wodurch ich 4000 € zur Verfügung habe ? Ja. Aber ob Sie einen Steuernachteil hatten, wissen Sie doch ohnehin erst 2019, denn eine hohe Einmalzahlung kann durch die Steuererklärung ausgeglichen werden. Da kommt es aber auch auf den Verdienst an, den Sie sonst so in 2018 hatten. Und der ist jetzt noch nicht bekannt...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.783 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen