Versteuerung geldwerter Vorteil

28. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)
Versteuerung geldwerter Vorteil

Ich hab mal eine Frage an alle Steuerrechtsexperten:

Angenommen, ich bin Arbeitnehmer. Der AG stellt mir einen Dienstwagen, den ich auch privat nutzen darf. Diese Privatnutzung wird nach der sogenannten 1%-Regelung versteuert. Soweit so klar.

Jetzt wird das Arbeitsverhältnis beendet, und zwar während des laufenden Monats, also Kündigung z.B. zum 15.08.2005, oder Kündigung zum Monatsende mit vorzeitiger Freistellung und Rückgabe des Dienstwagens z.B. am 05.08.2005.

Meines Erachtens fällt mit der Rückgabe des Fahrzeugs an den AG ab dem 06.08.2005 der geldwerte Vorteil weg, so dass die Versteuerung auch nur des anteiligen Betrages vorgenommen werden darf. Beispiel: 1% des Kaufpreises = 200,-- Euro. Zu versteuernder geldwerter Vorteil im vollen Monat also 200,-- Euro.
Rückgabe das Fahrzeuges am 05.08., also 200,-- : 30 (oder 31?) = 6,67 x 5Tg. = 33,35 Euro geldwerter Vorteil im Monat August zu versteuern.

Ist das so korrekt, oder müssen die vollen 200,-- versteuert werden. Wäre für mich völlig unlogisch, weil ich dann für einen Vorteil Steuern bezahlen würde, den ich gar nicht mehr habe. Danke für alle Antworten.

Gruß,

Axel

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Es muss dennoch der Gesamtbetrag für den Monat versteuert werden.

Da es sich dabei um eine Pauschalversteuerung handelt, wird gerade kein Wert darauf gelegt, den genauen geldwerten Vorteil zu ermitteln.

Dir steht es jedoch frei, Deinen echten geldwerten Vorteil zu ermitteln und nur diesen zu versteuern. Das muss dann aber für das gesamte Jahr erfolgen.

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

Pauschalversteuerung bezieht sich in diesem Fall doch wohl darauf, dass der Wert des zu versteuernden Vorteils, mit einem Pauschalanteil am Kaufpreis des Fahrzeugs und nicht anhand der tatsächlichen laufenden Kosten, ermittelt wird. Dieser Pauschalbetrag ist bezogen auf den Monat. Wenn der Vorteil aber nun nicht den vollen Monat besteht, dann darf m.E. doch auch nur der anteilige Pauschalbetrag besteuert werden.

Gruß,

Axel

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#3
 Von 
Menetekel
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 10x hilfreich)

Dies ist Ihre Meinung, welcge bedauerlicherweise nicht maßgeblich ist. hh hat Recht, siehe auch H31 LStR.

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