Hallo zusammen,
Arbeitnehmer A fällt nach 6 Wochen ins Krankengeld. Der Arbeitgeber B zieht den Wagen jedoch nicht ein und überlässt ihn zur privaten Nutzung, so er größten Teils rumsteht. Der Arbeitnehmer verdient auch ohne Dienstwagen über der Beitragsbemessunggrenze.
Durch das Krankengeld entfällt ja die Lohnfortzahlung. Die Wegstrecke zur Arbeit fällt nicht an. Versteurt wird über die 1%-Regeln + 0,03ct./km Wegstrecke (grob 200+250eur).
1.) Wie erfolgt die Lohnabrechnung bei Krankengeld bzw. bekommt man überhaupt eine?
2.) Wie erfolgt die Anrechnung beim Krankengeld, da der AG ohnehin über der BMG liegt, aber den Wagen zur Verfügung hat
3.) Wie erfolgt die Korrektur bei der Einkommensteuererklärung nach dem Entfall der Lohnfortzahlung und vor dem Entfall der Lohnfortzahlung, da der Wagen keine 180Tage für die Wegstrecke zur Arbeit genutzt wurde?
4.) Wie erfolgt der jährliche Einzug/Abrechnung der Direktversicherung Seitens des Arbeitgebers, wenn Krankengeldanspruch bis zum Unternehmensaustritt im Folgejahr besteht?
Vielen Dank für die Erläuterung des Sonderfalls. Wer hatte diesen Fall schon einmal. Ich finde nur Rechner unterhalb der BMG.
-- Editiert von Steuerzahler123 am 24.10.2019 13:20
-- Editiert von Steuerzahler123 am 24.10.2019 13:20
Versteuerung v. Dienstwagen/Direktversicherung im Krankengeld (Einkommen > Beitragbemessungsgrenze)?
24. Oktober 2019
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Frage vom 24. Oktober 2019 | 13:15
Von
Status: Beginner (91 Beiträge, 1x hilfreich)
Versteuerung v. Dienstwagen/Direktversicherung im Krankengeld (Einkommen > Beitragbemessungsgrenze)?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 24. Oktober 2019 | 16:21
Von
Status: Beginner (91 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo, dass wäre genau die Frage.
Der AG duldet die Nutzung inkl. der Tankkarte hat aber die Lohnfortzahlung eingestellt.
Lohnabrechnung gibt es keine.
Was wäre denn korrekte Weg der Abrechnung. Ich meine bis 50 € ist irgendwas frei und eine Anrechnung im Krankengeld gab es auch nicht. Ob der Wagen beim AG oder AN rumsteht ist im Grunde nur durch die Tankabrechnung prüfbar.?
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