Hallo liebes Forum,
sollte ich bei Gründung, wenn schon Verdacht auf Überschreitung der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer, von Anfang an zur Regelbesteuerung wechseln und Umsatzsteuer abführen? Muss ich das nur für Rechnungen oder auch für Preisgelder/Stipendien? Wie verhält es sich mit künstlerischen Stipendien (häufig staatlich) und Steuer? Das konnte mir bislang kaum jemand beantworten, nicht einmal die ausschüttenden Stellen selbst.
Vielen Dank für jede Hilfe!
Beste Grüße,
Steuerphobiker
Versteuerung von Stipendien + Überschreitung der Kleinunternehmergrenze im GJ
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



Umsatzsteuer erhebt man auf den eigenen Umsatz: Vergeben Sie also Preisgelder und Stipendien? Denn "hereinkommende" Preisgelder und Stipendien sind kein Umsatz...
-- Editiert von User am 4. August 2023 13:40
Nein, ich vergebe keine Stipendien, sondern erhalte diese für künstlerische Arbeit.
Das heißt, hier gilt: "Stipendien, stipendienartige Förderungen, Weiterbildungs-Bafög, Spenden und Einnahmen aus Crowdfunding zählen nicht als Umsätze."
Das heißt, sie unterliegen nicht der Steuerpflicht?
Sollte ich nun bei Gründung, wenn schon Verdacht auf Überschreitung der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer, von Anfang an zur Regelbesteuerung wechseln und Umsatzsteuer abführen? Oder kann ich das im Zweifelsfall auch in den Rechnungen nachreichen?
Beste Grüße!
SP
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Nein, das heißt es nicht. Bei Zuschüssen aus öffentlichen Kassen geht man in der Regel von einem "echten" Zuschuss aus, der nicht der Umsatzsteuer unterliegt. Bei Spenden und Einnahmen aus Crowdfunding kommt es darauf an, ob es einen Leistungsaustausch im umsatzsteuerlichen Sinne gibt.ZitatDas heißt, hier gilt: "Stipendien, stipendienartige Förderungen, Weiterbildungs-Bafög, Spenden und Einnahmen aus Crowdfunding zählen nicht als Umsätze." :
Vermutlich besser als andersrum.ZitatSollte ich nun bei Gründung, wenn schon Verdacht auf Überschreitung der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer, von Anfang an zur Regelbesteuerung wechseln und Umsatzsteuer abführen? :
Bei privaten Endverbrauchern nicht (PAngV); bei anderen Unternehmern eventuell.ZitatOder kann ich das im Zweifelsfall auch in den Rechnungen nachreichen? :
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