Versteuerung von Unterhaltsleistungen der Eltern während der Ausbildung (Ü25)

7. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
kalenderdose
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Versteuerung von Unterhaltsleistungen der Eltern während der Ausbildung (Ü25)

Liebes Forum,

ich habe eine Frage zu folgendem Fall:
Ein Kind Ü25 macht gerade eine Ausbildung nachdem ein vorheriges Studium abgebrochen wurde. Das Kind hat im Oktober 2021 geheiratet. Nun steht die erste gemeinsame Steuererklärung an.
Das Kind hat während der Ausbildung und auch für die Zeit zwischen Studium und Ausbildung Unterhalt von der Mutter erhalten. Müssen die Unterhaltsleistungen in der Steuererklärung des Kindes angegeben und somit versteuert werden? Die Mutter gibt die Unterhaltszahlung als außerordentliche Belastung in der eigenen Steuererklärung an.
Seit der Heirat ist m. E. die Mutter ja gar nicht mehr unterhaltspflichtig. Ist hier also überhaupt noch von Unterhalt die Rede oder handelt es sich um monatliche Schenkungen? Falls ja, wie sind diese dann in der Steuererklärung anzugeben?

Vielen Dank und liebe Grüße


-- Editiert von go610196-34 am 07.06.2022 13:31

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zitat (von go610196-34):
Müssen die Unterhaltsleistungen in der Steuererklärung des Kindes angegeben und somit versteuert werden?


Nein

Zitat (von go610196-34):
Ist hier also überhaupt noch von Unterhalt die Rede oder handelt es sich um monatliche Schenkungen?


Es handelt sich noch um Unterhaltsleistungen. Steuerlich absetzbar sind die Zahlungen aber nur dann, wenn das Kind gegenüber seiner Mutter gesetzlich unterhaltsberechtigt ist. Dabei ist zu beachten, dass der Ehegatte des Kindes vorrangig zu Unterhalt verpflichtet ist (§ 1608 BGB).

Das Kind muss den Unterhalt aber auch dann nicht in der Steuererklärung angegeben, wenn die Mutter freiwillig Unterhalt zahlt, den sie nicht steuerlich absetzen kann.

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