Hi,
Ich wollte hier nochmal zur Sicherheit wissen:
1. kann man auch die Verluste vom laufenden Jahr entgegenrechnen.
2. kann man die laufenden Kosten von z.B. Software und Hardware entgegenrechnen?
Vielen Dank
Versteuerung von aktiengewinnen und laufende Kosten
16. Mai 2023
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Frage vom 16. Mai 2023 | 06:51
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Versteuerung von aktiengewinnen und laufende Kosten
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#1
Antwort vom 16. Mai 2023 | 08:19
Von
Status: Schüler (198 Beiträge, 17x hilfreich)
§ 20 (9) EstG1Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist als Werbungskosten ein Betrag von 1 000 Euro abzuziehen (Sparer-Pauschbetrag); der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen.
#2
Antwort vom 16. Mai 2023 | 09:29
Von
Status: Master (4590 Beiträge, 1093x hilfreich)
Zitat1. kann man auch die Verluste vom laufenden Jahr entgegenrechnen. :
Bei einer deutschen Bank wird das automatisch gemacht.
Bankenübergreifend müsste es durch Beantragung einer Verlustbescheinigung bei der entsprechenden Bank bis zum 15.12. gemacht werden.
Zitat§ 20 (9) EstG1Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist als Werbungskosten ein Betrag von 1 000 Euro abzuziehen (Sparer-Pauschbetrag); der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen. :
Es gibt anhängige Verfahren, ob dies verfassungsgemäß ist.
Die Hardware wurde nahezu ausschließlich für den Aktienhandel angeschafft?
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#3
Antwort vom 16. Mai 2023 | 10:14
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitatie Hardware wurde nahezu ausschließlich für den Aktienhandel angeschafft? :
der 34" monitor ja, verwende eigentlich nur 27"
Was ist z.B. mit Softwarekosten? Zahle für Tradingview 60 Euro und andere ähnliche Software nochmals soviel im Monat.. (bei den letzteren gibts aber keine Rechnung, weil es keine deutschen/europäischen Händler sind)
-- Editiert von User am 16. Mai 2023 10:15
-- Editiert von User am 16. Mai 2023 10:16
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