Hallo ihr Lieben,
ich habe ein kleines Problem bezüglich eines Honorars, mit dem ich nicht wirklich weiß, was ich damit anfangen soll in der Steuererklärung.
Folgende Situation:
Ich habe als Student einen Minijob und habe dort im Jahr 2022 ca. 5300 Euro verdient.
Zusätzlich dazu habe ich in den Monaten August und September für einen gemeinnützigen Verein gearbeitet und habe dafür einen Honorarvertrag unterschrieben. Dieser beläuft sich auf ca. 1600 Euro.
Außerdem habe ich für einen weiteren Verein bei einer Tagung mitgeholfen und dort 500 Euro als Aufwandsentschädigung im Rahmen der Ehrenamtspauschale erhalten.
Was passiert nun mit den 1600 Euro? Der Minijob und die Aufwandsentschädigung für das Ehrenamt sind ja kein Problem.
Erstens: Kann ich von den 1600 Euro die restliche mir noch zustehende Ehrenamtspauschale (840-500 = 300) abziehen, so dass dann noch 1300 Euro übrig bleiben? Im Vertrag steht zwar nichts davon, dass die Ehrenamtspauschale angewendet werden soll usw., aber es handelt sich ja dennoch um einen gemeinnützigen Verein und einer Art Bürotätigkeit, die ja eigentlich noch zur Ehrenamtspauschale zählen sollte. Wenn ja (und auch wenn nein, dann aber eben mit der vollständigen Summe): Was passiert mit diesem (übrig gebliebenen) Betrag? Muss ich hierüber Steuern zahlen (ich habe aber den Jahresfreibetrag ja noch nicht überschritten)? Wird dieses Einkommen zu den 5300 Euro Minijob hinzugezählt, so dass eine Überschreitung der 520-Euro grenze vorliegt?Muss ich Sozialabgaben leisten, wenn ja welche?
In diesem Zusammenhang sei noch darauf hingewiesen, dass die Tätigkeit nur kurzfristig stattgefunden hat, also weniger als 70 Tage. Änder das vielleicht noch was daran (kurzfristige Beschäftigung?)
Im Voraus vielen vielen lieben Dank!!! Ihr seid die besten.
Liebe Grüße
Versteuerung von einem Honorar + Minijob
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



Der Grundfreibetrag betrug in 2022 10.347€, so dass Steuern auch dann nicht anfallen, wenn man alles zusammenrechnet und es keine Ehrenamtspauschale gibt.
Der Minijob wird nur dann in die Berechnung einbezogen, wenn er nicht pauschal versteuert wird.
Vielen Dank! Das ist schonmal eine Antwort. Zwar wird mein Minijob nicht pauschal sondern individuell besteuert, aber der Grundfreibetrag wird dadurch ja immer noch nicht erreicht.
Hat jemand eine Ahnung, ob sowas sich auf die Sozialversicherungsbeiträge auswirken könnte? Ich kitzele mit dem Minijob ja schon förmlich an der Verdienstgrenze.
Außerdem: Müsste man für sowas eine Steuernummer beantragen? Ich habe ja ein Honorar bekommen, würde ich damit wirklich als Selbstständiger durchgehen?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatHat jemand eine Ahnung, ob sowas sich auf die Sozialversicherungsbeiträge auswirken könnte? :
Wie bist Du denn bislang versichert?
ZitatIch kitzele mit dem Minijob ja schon förmlich an der Verdienstgrenze. :
Der Anspruch auf Familienversicherung entfällt beim Überschreiten der Verdienstgrenze.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten