Vertragsfrage

3. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
guest123-684
Status:
Schüler
(393 Beiträge, 230x hilfreich)
Vertragsfrage

--- editiert vom Admin

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ja, da die neue MwSt.von 19% nicht bei Rechnungsstellung oder Zahlung fällig werden, sondern bei Erbringen der Leistung.
Gruß!

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-684
Status:
Schüler
(393 Beiträge, 230x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Für Leistungen, die in 2007 anfallen, darfst Du nicht nur die 19% MWSt. ausweisen, Du musst es sogar.

Du musst sogar auf einer Rechnung bereits jetzt die 19% MWSt. ausweisen, wenn es sich um eine Vorauszahlung für eine in 2007 zu erbringende Leistng handelt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-684
Status:
Schüler
(393 Beiträge, 230x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wenn Du es ganz genau wissen willst, wie Du mit der Erhöhung der MWSt. umgehen musst, dann möchte ich auf folgendes BMF-Schreiben verweisen:

http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/umsatzsteuer/162,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

Siehe dazu besonders Kap. 2.1. Rz 4

-- Editiert von hh am 06.12.2006 09:10:15

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen