--- editiert vom Admin
Vertragsfrage
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ja, da die neue MwSt.von 19% nicht bei Rechnungsstellung oder Zahlung fällig werden, sondern bei Erbringen der Leistung.
Gruß!
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
--- editiert vom Admin
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Für Leistungen, die in 2007 anfallen, darfst Du nicht nur die 19% MWSt. ausweisen, Du musst es sogar.
Du musst sogar auf einer Rechnung bereits jetzt die 19% MWSt. ausweisen, wenn es sich um eine Vorauszahlung für eine in 2007 zu erbringende Leistng handelt.
--- editiert vom Admin
Wenn Du es ganz genau wissen willst, wie Du mit der Erhöhung der MWSt. umgehen musst, dann möchte ich auf folgendes BMF-Schreiben verweisen:
http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/umsatzsteuer/162,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
Siehe dazu besonders Kap. 2.1. Rz 4
-- Editiert von hh am 06.12.2006 09:10:15
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