Hallo, habe mal folgende Fragestellung:
Unternehmer A hat bei Betriebsbeginn vor mehr als 5 Jahren auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet. Er hatte in all den Jahren jeweils immer unter 17.500,-€ Umsatz ( meist weit darunter).
1. Theoretisch könnte er doch z. B ab 2011 (erwarteter Umsatzt weit darunter)
die Kleinunternehmerregelung beantragen oder?
2. Wäre dies auch möglich, wenn er sich in 2010 ein Betriebs-Kfz (Lieferwagen/LKW) anschaffen würde und die Vorsteuer entsprechen ziehen würde? Oder gibt es hier einen Ausschluß oder weitere Bedingungen?
willy98
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Verzicht auf Kleinunternehmerregelung und...?
30. September 2010
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Frage vom 30. September 2010 | 14:36
Von
Status: Beginner (100 Beiträge, 13x hilfreich)
Verzicht auf Kleinunternehmerregelung und...?
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#1
Antwort vom 30. September 2010 | 15:42
Von
Status: Lehrling (1942 Beiträge, 1130x hilfreich)
1: Ja.
2: Ja. Folge wäre jedoch, dass du nach § 15a Abs. 7 UStG
einen Großteil der Vorsteuer in 2011 wieder zurückzahlen müsstest.
#2
Antwort vom 30. September 2010 | 16:00
Von
Status: Beginner (100 Beiträge, 13x hilfreich)
Vielen Dank Tom998 - super Antwort, vor allem die genaue Gesetzesangabe !!
Hätte ich mir auch nicht vorstellen können, dass es ohne Korrektur ginge.
Lg willy98
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