Verzicht auf Kleinunternehmerregelung und...?

30. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
willy98
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 13x hilfreich)
Verzicht auf Kleinunternehmerregelung und...?

Hallo, habe mal folgende Fragestellung:

Unternehmer A hat bei Betriebsbeginn vor mehr als 5 Jahren auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet. Er hatte in all den Jahren jeweils immer unter 17.500,-€ Umsatz ( meist weit darunter).
1. Theoretisch könnte er doch z. B ab 2011 (erwarteter Umsatzt weit darunter)
die Kleinunternehmerregelung beantragen oder?
2. Wäre dies auch möglich, wenn er sich in 2010 ein Betriebs-Kfz (Lieferwagen/LKW) anschaffen würde und die Vorsteuer entsprechen ziehen würde? Oder gibt es hier einen Ausschluß oder weitere Bedingungen?

willy98

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Lehrling
(1942 Beiträge, 1130x hilfreich)

1: Ja.
2: Ja. Folge wäre jedoch, dass du nach § 15a Abs. 7 UStG einen Großteil der Vorsteuer in 2011 wieder zurückzahlen müsstest.

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#2
 Von 
willy98
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 13x hilfreich)

Vielen Dank Tom998 - super Antwort, vor allem die genaue Gesetzesangabe !!

Hätte ich mir auch nicht vorstellen können, dass es ohne Korrektur ginge.

Lg willy98

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