Viele Fragen bzgl. Differenzbesteuerung

6. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
macami
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Viele Fragen bzgl. Differenzbesteuerung

Hallo an Alle,
ich habe vor Kurzem ein Gewerbe angemeldet und nun stehe ich beim Ausfüllen des Finanzamt-Formulares vor unzähligen Fragen, die ich gerne erst geklärt hätte, bevor ich das Formular abgebe - vielleicht könnt Ihr mir helfen, etwas Licht ins dunkle zu bringen.
Ich möchte bei ebay Sammlerstücke und auch normale-gängige Artikel - darunter auch manchmal neuware (beides aus dem Bereich Schreibwaren)von privat ankaufen und anschließend wieder bei ebay verkaufen. Der Umsatz wird-schätze ich mal bei 70000.- liegen.
Und nun meine Fragen:
1. Wie muss ich die Privat-Ankäufe belegen? bei ebay gibt es eine Übersicht, in der der Betrag, die Bankverbindung des Verkäufers, sowie der Artikel aufgelistet sind. Wenn ich diese Seite immer ausdrucke-reicht das als Beleg?
2. Welche Belege brauche ich sonst noch?
3. Muss jeder einzelne Artikel genau nachzuvollziehen sein - z.B. wenn ich 2 oder 3mal das selbe Model habe,mit verschiedenen Ein-und Verkaufspreisen? Wenn ja, wie soll ich sowas genau belegen?
4. Was genau muss in die Buchführung - reicht eine Spalte mit den Eikaufs- und eine mit den Verkaufspreisen?
5. Wo gebe ich das an, dass ich eine Differenzbesteuerung möchte - in dem Formular kann ich zwar die Kleinunternehmerregelung angeben, aber das würde auch mich ja sowieso nicht zutreffen
6. Habe ich bei der Differenzbesteuerung auch gewisse Frei-Beträge, wie den 17500.- bei der Kleingewerberegelung?
7. Ist die Differenzbesteuerung auch anwendbar, wenn ich in das Ausland verkaufe (ausserhalb der Eu)
8. Was ist, wenn ich z.B einen Artikel zum Ausschlachten einkaufe, um bei einem anderen ein defektes Teil zu ersetzen?
9. Welche Buchführung brauche ich (ggf. ab welchem Gewinn oder Umsatz)
10. Reicht dem Finanzamt eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung (ggf. ab wann nicht mehr)
11. Muss ich bei Differenzbesteuerung auch eine monatliche Umsatzsteuer Voranmeldung abgeben?
12. Muss man sich in das Handelsregister eintragen lassen (ggf. ab wann)
13. Verstehe ich das richtig, dass bei Käufen, die 500.- übersteigen keine Differenzbesteuerung anwendbar ist?
14. Gibt es bei Verkäufen von Sammlerstücken (und Differenzbesteuerung ) irgenwas besonderes zu beachten?
15. Ich habe gelesen, dass die Differenzbesteuerung nicht anwendbar ist, wenn ich Neuware von privat ankaufe - stimmt das?
16. Muss ich in meinen Angeboten bei ebay zwingend meine Steuernr. angeben (da ich noch keine habe)
17. Warum steht auf dieser Seite http://www.stb-mundorf.de/ustg/25a.htm (bei (3) )folgender Satz: "Der Umsatz wird nach dem Betrag bemessen, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis für den Gegenstand übersteigt" - ich bin doch bis jetzt immer davon ausgegangen, dass der Umsatz sich aus allen Geldeingängen zusammen rechnet. Diesem Satz nach währe ja grob gesagt Umsatz=Gewinn.

Ich hoffe, dass ich Euch soviele Fragen zumuten kann und würde mich sehr über Antworten freuen.

Viele Grüße,
Carina

-- Editiert von macami am 06.07.2008 22:53:32

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Geehrte Dame, aber Sie glauben jetzt nicht wirklich, das Ihnen das hier jemand beantwortet?

Was Sie verlangen ist eine steuerliche Fachberatung die über eine Erstberatung schon weit hinaus geht. Und beides ist in einem Forum nicht erlaubt.

Von daher,

beste Grüße vom Oerdiz.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
macami
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Oerdiz,
ich weiss, das sind sehr viele Fragen auf einmal - jedoch finde ich jede einzelne Frage für vertretbar in einem Forum, da es eigentlich alles allgemeine Fragen sind - über die sich niemand (währen sie einzeln im Forum gestellt worden) aufregen würde - z.B ob man sich generell in das Handelsregister eintragen lassen muss...
Ich erwarte nicht, dass mir alle Fragen von einem einzelnen Mitglied auf einmal beantwortet werden, sondern hatte gehofft, dass mir ein paar Mitglieder,die sich damit mehr auskennen als ich, vielleicht ein oder zwei Fragen beantworten könnten. Deswegen verstehe ich Ihre Reaktion nicht - nur weil ich viele Fragen auf einmal, statt alle über einen längeren Zeitraum verteilt gestellt habe...
Trotzdem liebe Grüße :) ,
Carina

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Ich halte das auch für den falschen Weg Frau Carina,

die Differenzbesteuerung gem 25a UStG ist eines meiner Spezialgebiete, ich hätte Ihnen auch gerne einzelne Fragen beantwortet, aber diese Fülle der Fragen ist so abschreckend, dass sich da JEDER, der etwas von dem Thema versteht, sagen wird, liebe Frau, Sie MÜSSEN sich mit jemanden zusammen setzen, der da was von versteht. Denn Ihren Fragen nach zu Urteilen scheinen Sie da doch mit Verlaub sehr laienhaft zu sein und wollen dennoch ein Gewerbe eröffnen, ohne sich mal fundiert beraten zu lassen? Natürlich kostet das Geld, aber man sollte ja schliesslich auch ein gewisses Eigeninteresse daran haben, dass seine Steuer in ZUTREFFENDER Höhe festgesetzt werden, nicht zuviel aber auch nicht zu wenig, sondern einfach korrekt!


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"Schtreicher, Mönchengladbach"

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#4
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(629 Beiträge, 346x hilfreich)

ich muss da oerdiz und schtreicher recht geben. der umfang der fragen ist schon gewaltig und eine genaue antwort würde mitunter stunden dauern. in der praxis würde das mindestens 180 euro kosten; mindestens.

ich werde trotzdem mal beginnen:

Was ist überhaupt Differenzbesteuerung?

Üblicherweise ist die bemessungsgrundlage für die umsatzsteuer das entgelt, das heisst der nettoumsatz.

bsp.: nettoverkaufspreis 1.000,00
19% USt 190,00
Bruttoverkaufspreis 1.190,00

bei der differenzbesteuerung ist die bemessungsgrundlage die nettomarge des unternehmens-

bsp.: einkaufpreis der handelsware 500,00
Verkaufspreis 1.000,00
Marge 500,00
darin enthaltene 19% USt 79,83

Voraussetzungen für die margenbesteuerung ist:

1. Du bist wiederverkäufer
2. es handelt sich um bewegliche gegenstände
3. beim einkauf wurde keine USt in rechnung gestellt

so muss jetzt schluss machen.

Der satz, dass die differenzbesteuerung bei neuwareneinkauf von privatpersonen nicht greift, schliesst sich meines erachtens von selbst aus.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
macami
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Becksgold,
danke, für Deine Antwort!
Durch die Tatsache, dass sich der Umsatz bei der Differenzbesteuerung durch die Marge definiert, erübrigen sich die meisten meiner Fragen sowieso, denn dann ist es sehr viel realistischer, dass ich im ersten Jahr unter der 17500.- Grenze für Kleinunternehmer bleibe und es mir die Sache (zumindest für den Anfang) erstmal erleichtert.
Inzwischen bleiben für mich eigentlich nur noch die Fragen 7. und 8. und 15. offen - denn die Neuware von Privatpersonen schließt sich meines Erachtens nicht von selbst aus, z.B. wenn eine privat Person ein ungewolltes und somit unbenutztes Geschenk verkauft.?

Liebe Grüße,
Carina

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Also wenn die Neuware durch eine Privatperson A gekauft und nicht benutzt wird, und der Differenzbesteuerer B diese unbenutzte Ware dann vom A kauft, kann das selbstverständlich nun von B der Differenzbesteuerung unterworfen werden. Nur der A dürfte es halt nicht (aber der ist ja eh kein Wiederverkäufer, denn Wiederkäufer ist man erst, wenn man gewerbsmäßig wiederverkäufer ist).

zu 7.: Ja, geht auch bei Drittlandverkäufen, ABER mit Ausfuhrbescheinigung wäre es sogar komplett steuerfrei.
zu 8.: was soll dann sein? Bitte Frage konkretisieren! An welcher Stelle wird nun ein Umsatz gemacht? Die eingekaufte Ausschlachtungsware hat entweder ausgewiesene Vorsteuer, oder eben nicht. Das Objekt, das damit repariert wird, sollte im Wert steigen, dadurch erhöht sich hier die Marge und damit die Umsatzsteuer oder für dieses Objekt gilt eh die volle Besteuerung, falls der Einkauf mit Vorsteuer war.
zu 15: s.o.

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"Schtreicher, Mönchengladbach"

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